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Grüngutannahmestellen

In den Annahmestellen in Wörleschwang und Steinekirch dürfen nur Gartenabfälle abgelagert werden. In Wollbach können Gartenabfälle und Kleinmengen Bauschutt angeliefert werden. 

 

Während der Wintermonate sind die Grüngutannahmestellen geschlossen.

 

Die Öffnungszeiten 2024 finden Sie hier.

 

 

Informationen zum Bauschutt:

 

Eine Ablagerung von unbelastetem Bauschutt (u.a. Mauerwerkabbruch, Ziegel, Mörtel, Beton, Kunst- und Naturstein, Fliesen, Keramik, Steinzeug, Bruchsteine, Dachplatten) ist nur in geringen Mengen möglich und zwar bis zu einer Menge von höchstens 1 Kubikmeter. Bauschutt darf nur von privaten Abfallerzeugern angeliefert werden (keine Anlieferung durch gewerbliche Unternehmer). 

 

Bauschutt und Gartenabfälle sind in Wollbach getrennt anzuliefern, da die Entsorgung von Bauschutt über einen Container erfolgt.

 

Die Gebühren sind wie folgt festgesetzt:

          Bauschutt für 1 m³:                                         12,00 €     (nur Kleinmengen bis 1 m³)

          Gartenabfälle bis 1 m³:                                 3,00 €

          ab 1 m³:                                                            6,00 €     pro angefangenem m³ 

Die Gebühr ist bei der Anlieferung in bar dem Betriebspersonal zu entrichten. 

 

Bei jeder Anlieferung hat das Betriebspersonal eine Annahmekontrolle durchzuführen. Den Anordnungen des Personals über die Ablagerung ist Folge zu leisten. Die Deponiewärter haben ein Betriebstagebuch zu führen, im dem Art, Menge und die Herkunft der abgelagerten Abfälle einzutragen sind. 

 

Ferner ist zu beachten, dass mit Geldbuße belegt werden kann, wer außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten Abfälle ohne Erlaubnis ablagert oder nicht zugelassene Abfälle anliefert. 

Grüngutannahmestelle Steinekirch
Grüngutannahmestelle Wollbach
Grüngutannahmestelle Wörleschwang

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

05. 10. 2024 - Uhr

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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