Amtliche Bekanntmachung zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 "Ludwig Tours" in Zusmarshausen
Meldung aus Zusmarshausen
Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
und
öffentliche Auslegung des Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Marktgemeinderathat in der Sitzung vom 06.10.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.44 „Ludwig Tours“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
In selbiger Sitzung hat der Marktgemeinderat den Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.44 „Ludwig Tours“ in der Fassung vom 06.10.2026 gebilligt, mit der Maßgabe, dass im Flächennutzungsplan eine Fläche für kommunale Zwecke dargestellt wird.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Geltungsbereich (o. M.)
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im Osten von Zusmarshausen und umfasst eine Fläche von 7.020 m². Der Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Flurnummer 406/1 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 406, 600/1 und 600/2. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemeinde und der Gemarkung Zusmarshausen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Ludwig Tours“, der mit Bekanntmachung vom 08.05.2002 rechtskräftig wurde, aufzuheben. Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung und Erschließung eines Omnibusbetriebshofes mit den zugehörigen Betriebsanlagen. Die vorgesehene Bebauung wurde nicht umgesetzt. Das Plangebiet wird derzeit als Busparkplatz genutzt. Da sämtliche Fristen abgelaufen sind und weder seitens des Vorhabenträgers noch des Marktes Zusmarshausen ein Interesse an der Umsetzung des Vorhabens besteht, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben werden.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), kann mit der Begründung (Teil C) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus des Markts Zusmarshausen (Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 03 im Untergeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmern 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden ( ); bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es liegen bislang keine umweltbezogenen Informationen vor.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.