Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter https://www.elster.de abgeben.
Sollte eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich sein, können Sie die Erklärung wie folgt einreichen:
* als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
* als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (ab sofort im Rathaus auf Zimmer 16 erhältlich)