Aktueller Stand zur Erweiterung der Kläranlage und den künftigen Verbesserungsbeiträgen
Meldung aus Zusmarshausen
Bauverlauf und Fertigstellung
Der Baubeginn für die Erweiterung der Kläranlage war ursprünglich für Juni 2022 und das Bauende für Ende 2023 bzw. Anfang 2024 geplant. Tatsächlich erfolgte der Baubeginn im September 2022 mit dem Ziel einer Fertigstellung im Herbst 2024. Die baulichen Arbeiten wurden schließlich am 20.03.2025 abgeschlossen.
Gründe für die zeitliche Verzögerung
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wurde im April 2025 seitens des ausführenden Rohbaubetriebs mitgeteilt, dass die Schlussrechnung voraussichtlich Ende Juli 2025 vorliegen werde. Trotz mehrmaliger Aufforderungen ging die Schlussrechnung jedoch erst im Dezember 2025 ein. Die anschließende Rechnungsprüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro erstreckte sich bis Ende März 2026, da erforderliche Unterlagen vom Bauunternehmen nachgereicht werden mussten.
Bisherige Schritte zur Beitragserhebung
In der Marktgemeinderatssitzung vom 16.11.2023 wurde die vorläufige Kalkulation des Verbesserungsbeitrages sowie der Benutzungsgebühren vorgestellt. Am 30.11.2023 beschloss der Marktgemeinderat auf dieser Grundlage, die Kosten der Verbesserung der bestehenden Entwässerungseinrichtung zu 100 % über Beiträge zu refinanzieren. Ende Februar 2024 ergingen Anhörungsschreiben mit Fragebögen an die Grundstückseigentümer zur Ergänzung beitragsrelevanter Daten. Anfang 2025 folgte ein Informationsschreiben bezüglich gesetzlicher Anpassungen bei innenliegenden Terrassen.
Auswirkungen auf die Endkalkulation und weiterer Ablauf
Durch das verzögerte Vorliegen der geprüften Schlussrechnung konnte die ursprüngliche Terminierung der endgültigen Kalkulation beim beauftragten Kalkulationsbüro nicht eingehalten werden. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung um ein Jahr müssen nun zusätzlich die Anlagennachweise für die Jahre 2024 und 2025 vorab fertiggestellt werden, da diese als Berechnungsgrundlage dienen.
Aufgrund hoher Auslastung kann das Kalkulationsbüro erst im Januar 2027 mit der Erstellung der Anlagennachweise beginnen. Im Anschluss erfolgen die Kalkulation der endgültigen Beitragssätze und Benutzungsgebühren, die Beschlussfassung im Marktgemeinderat sowie die amtliche Bekanntmachung der Satzungen. Nach Inkrafttreten der Satzungen können die Bescheide über die Verbesserungsbeiträge mit einmonatiger Zahlungsfrist versandt werden.
Bei störungsfreiem Ablauf wird der Versand der Bescheide über die Verbesserungsbeiträge voraussichtlich im Sommer 2027 erfolgen.