Seit 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von den Gemeinden. Daher sind sämtliche Abfallgebühren direkt an den AWB zu leisten sind.
Für alle Fragen und Änderungswünsche zum Thema Abfall gehen Sie ab sofort nicht mehr ins Rathaus sondern kontaktieren Sie den Bürgerservice des Abfallwirtschaftsbetriebs:
Als Grundstückeigentümer im Landkreis Augsburg sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.
Restmülltonne Für jedes anschlusspflichtige Grundstück ist mindestens ein ausreichend bemessenes Restmüllgefäß anzumelden.
Die Restmülltonne gibt es in den Größen 80l, 120l und 240l oder als Container.
Für die Tonnen wird nur die zweiwöchentliche Leerung angeboten.
Biotonne Die Benutzung der Biotonne ist für alle Haushalte im Landkreis Augsburg verpflichtend. Einzige Ausnahme: Haushalte, die sämtliche Bioabfälle auf dem Wohngrundstück vollständig selbst kompostieren. Die Befreiung ist beim Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich zu beantragen. Die Biotonne gibt es in den Größen 120l und 240l. Die Leerung erfolgt zweiwöchentlich.
Blaue Altpapiertonne Die blaue Altpapiertonne gibt es aus wirtschaftlichen Gründen nur in einer Tonnengröße (240l) für Einzelhaushalte. Die Leerung erfolgt vierwöchentlich.
Nachbarschaftstonne Für die Restmüll- und Biotonne besteht auch die Möglichkeit einer Nachbarschaftstonne. Dies bedeutet, dass unmittelbar benachbarte oder direkt gegenüberliegende Grundstücke gemeinsam eine Tonne benutzen können.
Die Sperrmüllkarten können über das Bürgerportal des Abfallwirtschaftsbetriebs online angefordert werden.
Für jede Wohneinheit und Arbeitsstätte können einmal jährlich 5 m³ Sperrmüll kostenlos abgeholt werden (5 m³ entsprechen ungefähr der Größe eines Kleinwagens).
Abfallgebühren
Die Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Behältergebühr zusammen. Die Gebühren können Sie der Gebührenübersicht entnehmen.