Öffentliche Auslegung der neuen Bodenrichtwertliste, Stand 01.01.2024
Öffentliche Auslegung der neuen Bodenrichtwertliste
Vollzug des § 192 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 26.04.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwertliste ist gem. § 12 Abs. 2 Gutacherausschussverordnung einen Monat lang beim Markt Zusmarshausen öffentlich ausgelegt.
In der Zeit vom 01.07.2024 bis 02.08.2024 kann sie während der Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Rathaus, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, 1. Stock, Zimmer 11 eingesehen werden.
Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nrn. 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.
Es ist nicht gestattet, die Liste zu kopieren oder zu fotografieren.
Außerhalb dieses Zeitraums kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses im 2. Stock des Landratsamtes, (Zi. Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und
D 2.26) Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, -2585, -2643 bzw. -2958) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die neue Bodenrichtwertliste kann außerhalb der Auslegung nur in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Augsburg von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.
Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internetplattform Boris-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.
Nach dem 02.08.2024 darf der Markt Zusmarshausen keine Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilen. Diese sind dann ausschließlich beim Landratsamt Augsburg oder über die Internetplattform zu erfragen.