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Information zur Befüllung und Entleerung eines Swimmingpools

03. 05. 2024

1. Befüllung

Die Befüllung eines Swimmingpools (auch Schwimmteich) erfolgt in der Regel mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz (Hinweis: eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden!). Es werden keine Standrohre zur Befüllung von Pools ausgegeben. Die Pools sind ausschließlich über die Hauswasserversorgung zu befüllen. Die Befüllung eines Pools über einen bereits installierten Gartenzähler ist unzulässig. Sollte ein Pool über einen Gartenzähler befüllt werden, wird ein Abzug des verbrauchten Wassers nicht anerkannt. Den Feuerwehren ist es zudem nicht gestattet, aus der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage Schwimmbäder zu befüllen.

 

2. Entleerung

Bei Wasser aus Swimmingpools handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden. Gemäß § 54 Abs. 1 WHG ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Wasser in Schwimmbecken wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften nachteilig verändert. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie z. B Chlor, etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar. Bei Einleitung in den Untergrund könnte das aufbereitete Swimmingpoolwasser das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und dies dann als Gewässerverunreinigung im Sinne des § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.

 

3. Gebühren

Für die Befüllung eines Swimmingpools über die Hauswasserversorgung werden vom Markt Zusmarshausen die im jeweiligen Jahr gültigen Gebühren für Frischwasser und Abwasser erhoben. Die Gebührenveranlagung erfolgt im Rahmen der Jahresabrechnung.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wasserversorgung: Tel. 08291/858680 od. E-Mail:

Julia Holzeder: Tel. 08291/87-25 od. E-Mail:

 

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