Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in seiner Sitzung vom 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen. Der Bebauungsplan, der eine Gesamtfläche von ca. 3.185 m² aufweist, umfasst die Flur-Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach.
In der Sitzung vom 29.02.2024 hat der Marktgemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ des Marktes Zusmarshausen, der aus Planzeichnung (A) und Textlichen Festsetzungen (B) (jeweils i.d.F. vom 29.02.2024) besteht und dem eine Begründung (C) und ein Umweltbericht (D) (i.d.F. vom 29.02.2024) sowie eine Untersuchung der schalltechnischen Belange (i.d.F. vom 17.01.2023) beigefügt sind, wird in der Zeit vom
Montag, den 22.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 24.05.2024
im Internet auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) unter Startseite / Aktuelles zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereitgestellt.
Ausgelegt werden:
Planzeichnung (A), in der Fassung vom 29.02.2024
Textliche Festsetzungen (B), in der Fassung vom 29.02.2024
Begründung (C) & Umweltbericht (D), in der Fassung vom 29.02.2024
Untersuchung der schalltechnischen Belange, Stand 17.01.2023
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
Die in der schalltechnischen Untersuchung genannten Normen und Richtlinien
Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen beim Markt Zusmarshausen, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmern 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) unter dem Gemeindenamen: Zusmarshausen/ laufende Bauleitplanverfahren zugänglich gemacht.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern „Klima/Lufthygiene“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt“, „Orts-/Landschaftsbild“, „Mensch“, „Kultur-/Sachgüter“
Untersuchung der schalltechnischen Belange mit der immissionsschutzrechtlichen Begutachtung des Verkehrslärms
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Umgang mit Oberflächen-/ Niederschlagswasser, Hochwasserschutz, Entwässerung / Abwasserentsorgung, Naturschutz / Eingrünung, Altlasten und Bodenschutz, Brandschutz.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Zusmarshausen, 25.03.2024
gez.
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister