Ablagerung von Gartenabfällen und Bauschutt - Öffnungszeiten im Jahr 2024
Die Grüngutannahmestellen in Steinekirch und Wollbach sind an folgenden Samstagen 2024 geöffnet:
13.04. 27.04. 11.05. 25.05. 08.06. 22.06.
06.07. 20.07. 03.08. 17.08. 31.08. 14.09.
28.09. 12.10. 26.10. 09.11. 23.11
Die Grüngutannahmestelle in Wörleschwang ist an folgenden Samstagen 2024 geöffnet:
06.04. 20.04. 04.05. 18.05. 01.06. 15.06.
29.06. 13.07. 27.07. 10.08. 24.08. 07.09.
21.09. 05.10. 19.10. 02.11. 16.11.
Öffnungszeiten:
Wollbach: 10.00 bis 12.00 Uhr
Steinekirch, Wörleschwang: 13.00 bis 15.00 Uhr
Die Grüngutannahmestelle in Wollbach ist in den Monaten Oktober - November 2024 auch an folgenden Mittwochen von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet:
09.10. 23.10. 06.11.
Änderungen behält sich der Markt vor.
In den Annahmestellen in Wörleschwang und Steinekirch dürfen nur Gartenabfälle abgelagert werden. In Wollbach können Gartenabfälle und Kleinmengen Bauschutt angeliefert werden.
Eine Ablagerung von unbelastetem Bauschutt (u.a. Mauerwerkabbruch, Ziegel, Mörtel, Beton, Kunst- und Naturstein, Fliesen, Keramik, Steinzeug, Bruchsteine, Dachplatten) ist nur in geringen Mengen möglich und zwar bis zu einer Menge von höchstens 1 Kubikmeter. Bauschutt darf nur von privaten Abfallerzeugern angeliefert werden (keine Anlieferung durch gewerbliche Unternehmer).
Bauschutt und Gartenabfälle sind in Wollbach getrennt anzuliefern, da die Entsorgung von Bauschutt über einen Container erfolgt.
Die Gebühren sind wie folgt festgesetzt:
Bauschutt für 1 m³: 12,00 € (nur Kleinmengen bis 1 m³)
Gartenabfälle bis 1 m³: 3,00 €
ab 1 m³: 6,00 € pro angefangenem m³
Die Gebühr ist bei der Anlieferung in bar dem Betriebspersonal zu entrichten.
Bei jeder Anlieferung hat das Betriebspersonal eine Annahmekontrolle durchzuführen. Den Anordnungen des Personals über die Ablagerung ist Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, die Ablagerung von nicht zulässigem Material zurückzuweisen. Die Deponiewärter haben ein Betriebstagebuch zu führen, in dem Art, Menge und die Herkunft der abgelagerten Abfälle einzutragen sind.
Ferner ist zu beachten, dass ordnungswidrig handelt und mit Geldbuße belegt werden kann, wer außerhalb der bekannt gegebenen Öffnungszeiten Abfälle ohne Erlaubnis ablagert oder nicht zugelassene Abfälle anliefert.