Fälligkeit der Hundesteuer
18. 03. 2024
Die Hundesteuer wird am 01. April 2024 zur Zahlung fällig.
Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Hundesteuer termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.
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