Wohltätigkeitsveranstaltung in der Schwarzbräuhalle am 10.02.2024
Am Faschingssamstag, 10. Februar 2024 heißt es zum 42. Mal:
"Zus, wie`s lacht und trinkt, feiern für einen guten Zweck" in der Schwarzbräuhalle.
Hallenöffnung: 17.33 Uhr / Programmbeginn: 18.33 Uhr.
Eintritt: 5,00 € (ab vollendetem 14. Lebensjahr).
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Unter anderem wirken folgende Gruppen mit: Kinder- und Teeniegarde "Bettschoner", TSV Mädchentanzgruppe "Dance for Fun", Faschingsgesellschaften "Laudonia" aus Lauingen und "Epponia" aus Eppisburg, Sportakrobatikgruppen aus Augsburg-Hochzoll und der Firnhaberau, "Zusamtaler-Bettschoner" und die "Showfunken". "Hello Again" wird für die musikalische Begleitung sorgen
Zur Wohltätigkeitsveranstaltung lädt Sie ganz herzlich ein die "Arbeitsgemeinschaft Zusmarshauser Ortsvereine" bestehend aus:
Musikverein, Freiw. Feuerwehr, Wasserwacht, Kath. Frauenbund, BRK-Ortsgruppe, Verkehrsverein, Krieger- und Soldatenverein, Geflügelzuchtverein, TSV, Schützenverein, Fischereiverein, Zusamtaler Berttschoner.
Kostenloser Bustransfer zur Wohltätigkeitsveranstaltung durch die Firma "Ludwig-Tours"
Bereits zum 41. Mal bietet "Ludwig-Tours" einen kostenlosen Bustransfer zur Wohltätigkeitsveranstaltung in der Schwarzbräuhalle "Zus, wie`s lacht und trinkt, feiern für einen guten Zweck" an.
Bus 1:
17:00 Uhr Streitheim
17:05 Uhr Auerbach
17:15 Uhr Wörleschwang
17:20 Uhr Wollbach
17:25 Uhr Friedensdorf
17:27 Vallried
Bus 2:
17:00 Uhr Dinkelscherben/Grundschule
17:05 Uhr Steinekirch - Bushaltestelle Landmaschinen Scherer
17:15 Uhr Gabelbachergreut
17:20 Gabelbach bei der Kirche
Die Rückfahrtzeiten werden nach Programmende mittels Durchsage bekannt gegeben.
Die Ortsvereine bedanken sich bereits jetzt schon recht herzlich bei der Firma "Ludwig-Tours" für deren über 41. Jahren bestehendes ununterbrochenes kostenloses ehrenamtliche Engagement für die Wohltätigkeitsveranstaltung.
Eintrittsbänder
"Pro Hand, ein Eintrittsband." Diese Regelung gilt nach wie vor um Missbrauch zu verhindern.
Jugendschutzgesetz
Personen unter 16 Jahren bekommen nur Zutritt in Begleitung eines erwachsenen Erziehungsberechtigten oder einer entsprechenden schriftlichen Einwilligungserklärung eines erwachsenen Erziehungsberechtigten (Elternteil usw.).