Europawahl am 09. Juni 2024
Die nachstehende Information richtet sich an alle Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, aber nicht in ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie dient zur Information über die Möglichkeit der Teilnahme an der Europawahl entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder im Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland.
Das Formular für die Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger und das zugehörige Merkblatt nach Anlage 2A, sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter der unten aufgeführten Internet-Adresse bereits verfügbar.
Die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Informationen für Unionsbürger sind auf der BMI-Homepage unter der ebenfalls unten genannten Internet-Adresse in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter