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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße zwischen Augsburger Straße und Frühlingstraße

10. 01. 2024

Wie in der Ausgabe des Marktboten vom 21.12.2023 (Nr. 51/52) bekanntgegeben, führt der Markt Zusmarshausen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulweges im Bereich der Gartenstraße zwischen der Augsburger Straße und der Frühlingstraße eine Einbahnstraßenregelung auf Versuchsbasis durch.

 

Der Markt Zusmarshausen erlässt somit als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

1. In Zusmarshausen wird an einem Teilabschnitt der Gartenstraße zwischen der Augsburger Straße und Frühlingstraße eine Einbahnstraßenregelung zur Erprobung verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß beiliegendem Verkehrszeichenplan angeordnet.

2. Die Beschilderung erfolgt mit Verkehrszeichen 220 und 267 StVO

3. Der beigefügte Verkehrszeichenplan ist Bestandteil dieser Anordnung.

4. Die Maßnahme erfolgt durch den Markt Zusmarshausen.

 

Gründe:

Zur Verbesserung des Schulweges im Bereich der Gartenstraße zwischen der Augsburger Straße und Frühlingstraße wird die Einbahnstraßenregelung auf Versuchsbasis verkehrsbehördlich angeordnet. Dadurch wäre die Errichtung eines Gehweges nach RASt 06 u. EFA 2002 möglich. Der Gehweg wird zur Erprobung als verkehrssichernde Maßnahme mit einer Breite von ca. 2,00 m durch Leitbaken VZ 605 simuliert. Dadurch ergibt sich noch eine Regelbreite der Fahrbahn von mind. 3,50 m (vgl. RASt 06).

 

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und tritt am 15.01.2024 in Kraft.

 

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