Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Wie bereits bekannt gemacht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.
Die bisher ausgestellten Kinderreisepässe behalten so lange ihre Gültigkeit, wie es im Datenblatt des Kinderreisepasse bei „gültig bis“ zu ersehen ist.
Sollten Sie im Jahr 2023 noch einen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragen wollen, können Sie dies noch bis zum 29.12.2023 tun.
Die Geltungsdauer beträgt 1 Jahr, ab dem Tag der Beantragung.
Ebenfalls ist es möglich, dass noch gültige Kinderreisepässe in diesem Jahr (2023) noch verlängert werden können. Auch hier beträgt die Geltungsdauer 1 Jahr ab dem Tag der Verlängerung.
Beispiele:
Neu-Ausstellung 29.12.2023 – gültig bis 28.12.2024
Neu-Ausstellung 1.12.2023 – gültig bis 30.11.2024
Verlängerung eines noch gültigen Ki.RP z.B. am 29.12.2023 – gültig bis 28.12.2024
Verlängerung eines noch gültigen Ki.RP z.B. am 1.12.2023 – gültig bis 30.11.2024
Sollte Ihr Ki.RP im Laufe des Jahres 2023 ausgestellt worden sein dann ist es ebenfalls möglich, diesen noch zu verlängern.
Ein Beispiel:
Neu-Ausstellung: 10.08.2023 – gültig bis 09.08.2024 sollten Sie bei diesem eine Verlängerung z.B. am 29.12.2023 vornehmen, dann ist dieser gültig bis zum 28.12.2024. Ansonsten läuft dieser am 09.08.2024 aus.
Bei bereits abgelaufenen Kinderreisepässen kann keine Verlängerung mehr vorgenommen werden. Achten Sie deshalb auf das Datum bei „gültig bis“.
Beispiel:
Ausstellung 15.12.2022 – gültig bis 14.12.2023 – eine Verlängerung z.B. am 13.12.2023 ist MÖGLICH, eine Verlängerung am 15.12.2023 ist aber NICHT mehr möglich, da beim Verlängerungs-Termin der Ki.RP bereits abgelaufen ist.
Für die Ausstellung / Verlängerung benötigen Sie keinen Termin im Rathaus.
Das Rathaus ist zu den Öffnungszeiten geöffnet, die Ausstellung/Verlängerung erfolgt sofort, hierzu dürfen Sie sich ins Zimmer 2 im EG begeben.
Sofern die Unterschriften der Sorgeberechtigten vollständig sind, können Sie den Kinderreisepass dann sofort in Empfang nehmen.
Mindestens ein Sorgeberechtigter muss zur Neu-Beantragung persönlich ins Rathaus kommen, und kann, sofern es dem zweiten Sorgeberechtigten nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen, von diesem eine Vollmacht mitbringen.
Bei einer Verlängerung ist die persönliche Vorsprache nur eines Sorgeberechtigten ausreichend.
Gebühren:
Neu-Ausstellung 13,00 Euro
Verlängerung 6,00 Euro.