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Bahnausbau Ulm-Augsburg: Kreisrat und Bürgermeister Bernhard Uhl stellt Antrag auf Beschlussfassung zur sog. Willensbekundung

23. 10. 2023

Mit Schreiben vom 22.09.2023 hat Kreisrat und Bürgermeister Bernhard Uhl den Antrag auf Beschlussfassung zur sog. Willensbekundung an Martin Sailer und den Kreistag gestellt. Auszugsweise möchte er Sie hiermit über den Inhalt und das Ergebnis informieren:

 

Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Martin,

der Ausbau der Bahnstrecke geht Schritt für Schritt voran. Vor einigen Wochen hat die Regierung von Schwaben das Raumordnungsverfahren eröffnet. Etwa 100 Träger öffentlicher Belange haben bis zum 31.10.2023 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Nach Auskunft der Projektgruppe der DB-Netze werden alle vier Trassenvarianten abschnittsweise, Kilometer für Kilometer zwischen Augsburg und Ulm detailliert geplant. In diesem Zusammenhang ergaben sich Überlegungen, an der „orangen Trasse“ im Zusamtal einen Regionalhalt bei Zusmarshausen in Tieflage, d.h. zwei Meter über der Zusam-Brücke der BAB A8, einzurichten.

Erste Entwürfe der DB-Netze zeigen, dass der Bahnhalt für den Regionalverkehr mit den sog. Überholgleisen, die im Abstand von ca. 20 km gebaut werden müssen, kombiniert werden kann und technisch möglich ist.

Der Regionalhalt wird allerdings auf die Firmengebäude und Betriebsabläufe des Unternehmens „Chefs Culinar“ massiven Einfluss haben. Die Verantwortlichen des Unternehmens mit

Hauptsitz in Kiel erklärten in einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Marktgemeinde Zusmarshausen, dass ein grundsätzliches Einverständnis zum Eingriff in die Firmengebäude bei einem entsprechenden Ausgleich besteht.

Nach Auskunft von Herrn Baumann von DB-Netze vom 18.09.2023 besteht auch von Seiten des Auftraggebers die Freigabe, die Überholgleise an der „orangen Trasse“ in der Gemarkung Zusmarshausen mit einem Bahnsteig für einen Regionalhalt zu planen. Die Alternative wäre eine ca. 30 Meter hohe Brücke über das Zusamtal.

Für die Prüfung eines regionalen Haltepunktes im SchienenPersonenNahVerkehr (SPNV) ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) zuständig.

Damit die BEG ihren Prüfauftrag und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Regionalhalt beginnen kann, müssen Mehrheitsbeschlüsse der Kommune vor Ort und des Landkreises vorliegen.

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat sich daher in seiner Sitzung am 03.08.2023 mit der Willensbekundung beschäftigt und mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:

Der Marktgemeinderat unterstützt weiterhin die Resolution für den Ausbau der Bestandsstrecke für die Neubaustrecke Ulm-Augsburg. Sollte die Bestandsstrecke nicht zum Tragen kommen, gibt der MGR eine Willensbekundung für einen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Haltepunkt im Zusamtal in Zusmarshausen an der sog. orangen Trassenvariante der geplanten Neubaustrecke Ulm-Augsburg der Deutschen Bahn zwischen der BAB A8 und dem Gewerbegebiet im Ortsteil Wollbach, Gemarkung Zusmarshausen ab, unter der Voraussetzung, dass die Gleise nicht mehr als 2 m über der BAB-Brücke der Zusam zum Liegen kommen.

Mit der Willensbekundung bringt der Marktgemeinderat seine Unterstützung eines Regionalhalts des Schienennahverkehrs zum Ausdruck und erklärt die grundsätzliche Bereitschaft der Marktgemeinde, sich konstruktiv in die Projektabstimmung einzubringen und die für den SPNV-Haltepunkt erforderlichen Umfeldmaßnahmen auf kommunaler Ebene umzusetzen. Bezüglich einer eventuellen finanziellen Beteiligung ist ein Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu fassen, wenn die Höhe der möglichen Kosten bekannt ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Willensbekundung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu übermitteln und um die Einleitung eines Prüfungsverfahrens für einen Regionalhalt zu bitten.

Der Beschluss wurde im Vorfeld mit der BEG abgestimmt. Der Zusatz bzgl. der Bestandsstrecke wurde gemäß der bisherigen, noch gültigen Beschlusslage der MGR-Sitzung in der Stadthalle Neusäß vom 03.02.2020 aufgenommen und wirkt sich bei der BEG nicht negativ aus.

Somit liegt die geforderte Willensbekundung der Marktgemeinde Zusmarshausen zum Haltepunkt im SchienenPersonenNahVerkehr vor.

Der nächste Schritt ist nun die Beschlussfassung zu einer Willensbekundung des Kreistages, die ich hiermit beantrage.

Sehr geehrte Herr Landrat, lieber Martin,

liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,

wir sind momentan meilenweit von einem Regionalhalt im Zusamtal entfernt und ob am Ende des Prüfungsverfahrens der BEG, tatsächlich eine Realisierung des Haltepunktes im SchienenPersonenNahVerkehr möglich ist, kann heute noch niemand sagen. Die letztendliche Entscheidung über die Vorzugstrasse trifft im Jahr 2025 der Deutsche Bundestag.

Die Kostenfrage kann auch erst nach diesem Prozess geklärt werden und wird sicherlich eine weitere Herausforderung darstellen.

Fest steht aber, dass der Kreistag mit einer mehrheitlichen Beschlussfassung zur Willensbekundung, neben der Marktgemeinde Zusmarshausen, die zweite Voraussetzung schafft, dass die BEG überhaupt in einen Prüfungsvorgang einsteigen kann.

Ich bitte Dich, sehr geehrter Herr Landrat, lieber Martin und Sie und Euch alle im Kreistag um eine positive Abstimmung und beantrage die Beschlussfassung zur Willensbekundung an die BEG:

Vielen herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Uhl

Kreisrat

Erster Bürgermeister

 

Aufgrund des Antrags von Kreisrat und Bürgermeister Bernhard Uhl hat der Kreistag am Montag, 16.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Kreistag erklärt seine Willensbekundung gegenüber der BEG zur Erstellung eines Potenzialgutachtens für einen möglichen Regionalbahnhalt in Zusmarshausen.

2. Mit der Willensbekundung bringt der Kreistag seine Unterstützung eines Regionalhaltes des Schienennahverkehrs zum Ausdruck und erklärt die grundsätzliche Bereitschaft des Land-kreises, sich konstruktiv in die Projektabstimmung einzubringen und das ÖPNV-Angebot gegebenenfalls anzupassen.

3. Eine Vorfestlegung auf eine der derzeit noch in Beratung befindlichen Trassenvarianten erfolgt durch den Kreistag damit ausdrücklich nicht.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 61 / Nein-Stimmen: 0

 

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