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Petition: Korrektes und faires Verfahren auch im ROV Neubau-Bahnstrecke Ulm-Augsburg

16. 10. 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

der Neubau der Bahntrasse zwischen Ulm und Augsburg wird unser Landschaftsbild und die regionale Entwicklung für immer verändern. Deshalb ist zum einen ein möglichst einheitliches Mitwirken an den Planungen durch uns „Anlieger“ notwendig und zum anderen, genügend Zeit für die Prüfung der Verfahrensunterlagen in den relevanten Verfahren, dem Raumordnungsverfahren und später dem Planfeststellungsverfahren, zu haben. Im aktuell laufenden Raumordnungsverfahren wurde den Trägern öffentlicher Belange, dazu gehört auch die Marktgemeinde Zusmarshausen neben nahezu weiteren 100 Stellen) eine Frist von etwas mehr als 7 Wochen (zwischenzeitlich verlängert um 2 Wochen) eingeräumt.

 

Das ist nach Ansicht unserer juristischen Beratung zu kurz, um den über 500 Seiten umfassenden Erläuterungsbericht, der seit der Vorstellung der Trassen im Herbst 2020 entstanden ist, sowie die insgesamt 11 Ordner mit der nötigen Tiefe zu prüfen. Zudem muss externer Sachverstand hinzugezogen werden, der üblicherweise im Rathaus und teilweise auch in den Landratsämtern nicht vorhanden ist. Wir haben dafür RegioConsult, Verkehrs- und Umweltmanagement, Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung aus Marburg sowie die Kanzlei Schönefelder/Ziegler aus München gewählt.

 

Aufgrund dessen möchten wir in Zusmarshausen versuchen, über eine Petition eine ausreichende Frist eingeräumt zu bekommen, um dem Gutachter aus Marburg genügend Zeit für eine Überprüfung der 11 Ordner und der örtlichen Gegebenheiten, sowie dem Rechtsanwalt für eine ausführliche und adäquate Stellungnahme, zu geben.

 

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie persönlich diese Petition mit Ihrer Unterschrift unterstützen würden. Gründlichkeit ist jetzt am Beginn der Verwaltungsverfahren zwingend notwendig. Später ist oftmals eine Korrektur von Mängeln, Nachteilen, Unstimmigkeiten usw. nicht mehr möglich und wir werden als Marktgemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir brauchen einfach mehr Zeit.

 

Text der Petition:

 

Petition: Korrektes und faires Verfahren auch im ROV Neubau-Bahnstrecke Ulm-Augsburg

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete,

 

wir, die Bürgermeister

- des Marktes Zusmarshausen,

- der Gemeinde Adelsried,

- des Marktes Jettingen-Scheppach,

- die Stadt Burgau

- des Marktes _____________________

- der Gemeinde ___________________

 

und besorgte Bürgerinnen und Bürger wenden uns an den Landtag und bitten, in Form eines Berücksichtigungsbeschlusses (§ 80 Nr. 3 Alt. 1 GeSchO) aufgrund der Dringlichkeit in der nächsten Ausschusssitzung und lediglich mündlichen Anhörung der Staatsregierung zu beschließen:

 

Das Wirtschaftsministerium wird aufgefordert, die Regierung von Schwaben anzuweisen, im Raumordnungsverfahren Neubau-Bahnstrecke Ulm-Augsburg

- die Äußerungsfrist der Betroffenen bis zum 28. Februar 2024 zu verlängern und das Verfahren auszusetzen, bis

- Widersprüche in den ausgelegten Unterlagen beseitigt sind und

- der Vorhabenträger den Ausbau der Bestandsstrecke zwischen

Augsburg und Dinkelscherben, wie im Bundesverkehrswegeplan

dargestellt, in seine Alternativenbetrachtung einbezogen hat.

 

Wir als Betroffene der Bahntrasse Augsburg-Ulm befürworten eine schnelle Bahnverbindung zwischen Augsburg und Ulm. Gleichzeitig sind wir in großer Sorge um unsere Heimat und bitten im Raumordnungsverfahren auf korrekte und prüffähige Unterlagen zu achten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir bitten auch darum, uns die Möglichkeit zu geben, uns in der notwendigen Gründlichkeit mit dem Projekt, das unsere Heimat für immer verändern wird, beschäftigen zu können.

 

Wir bitten, uns fair zu behandeln. Deshalb ersuchen wir den Landtag um

- ausreichende Stellungnahmefrist im Raumordnungsverfahren und

- sicherzustellen, dass der Planungsträger mit korrekten Unterlagen arbeitet, die

o nicht widersprüchlich sind und

o eine korrekte Alternativenprüfung beinhalten.

 

Da die von der Regierung von Schwaben gesetzte Äußerungsfrist bereits am

14. November 2023 abläuft, bitten wir um baldige Behandlung.

 

Es ist den betroffenen Kommunen und den betroffenen Bürgern nicht zumutbar, sich innerhalb weniger Wochen zu einem Raumordnungsantrag mit 10 Leitzordern, bei dem allein der Erläuterungsbericht über 550 DIN A4-Seiten hat, in der notwendigen Gründlichkeit zu äußern.

 

Die Regierung von Schwaben hat mit Schreiben vom 04.10.2023 unsere Bitte auf Fristverlängerung bis zum 29. Februar 2024 abgelehnt, weil

- außer dem Markt Zusmarshausen kein Träger öffentlicher Belange den Wunsch auf eine Fristverlängerung geäußert habe,

- die Belange der betroffenen Kommunen nur einzelne Teilabschnitte erfassen würden,

- eine Zustimmung des Planungsträgers, der Deutschen Bahn, zur Fristverlängerung eingeholt werden müsse.

- der herangezogene Vergleichsfall – Flutpolder Wörthhof – nicht vergleichbar sei, es habe damals eine Aussetzung des Verfahrens gegeben.

 

Anlage 1: Schreiben der Kanzlei Schönefelder Ziegler vom 25.09.2023

Anlage 2: Schreiben der Regierung von Schwaben vom 04.10.2023

 

Tatsächlich ist der Sachverhalt ein gänzlich anderer:

- Neben dem Markt Zusmarshausen hat bereits die Gemeinde Adelsried mit Schreiben vom _________ um eine Fristverlängerung gebeten.

 

Anlage 3: Schreiben der Gemeinde Adelsried vom 10.10.2023

 

Wir, Bürgermeister von _________, _________, _________, _________, reichen diese Petition ein, weil es unseren Kommunen nicht möglich ist, bis zum 14.11.2023 in der notwendigen Gründlichkeit Stellung zu nehmen.

 

Die Behauptung, dass nur der Markt Zusmarshausen um eine Fristverlängerung ersucht habe, ist schlicht falsch.

Die ausgelegten Verfahrensunterlagen sind widersprüchlich.

Exemplarisch sei darauf hingewiesen, dass in der im Internet veröffentlichten Version des Erläuterungsberichtes auf Seite 512 der Gliederungspunkt 5.2 „Artenschutzrechtliche Abschätzung“ und Gliederungspunkt 5.2.1 „Grobabschätzung potenzieller Betroffenheiten besonders wertgebender planungsrelevanter Arten“ behandelt werden.

In der den Trägern öffentlicher Belange übergebenen Papierform der Antragsunterlagen finden sich die benannten Gliederungspunkte jedoch auf Seite 513.

 

Anlage 4: Gegenüberstellung unterschiedliche Versionen Erläuterungsbericht

 

Offensichtlich sind verschiedene Versionen des Erläuterungsberichtes angefertigt worden. Wir wissen nicht, welche inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Versionen bestehen. Wir wissen nicht, was es ansonsten noch für Widersprüche zwischen den Papierunterlagen und den im Internet veröffentlichen Unterlagen gibt. Bevor diese Widersprüche nicht aufgeklärt sind, können wir nicht sachgerecht Stellung nehmen.

 

- Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist zur Ertüchtigung und Beschleunigung der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Dinkelscherben die Ertüchtigung der Bestandsstrecke um ein drittes Gleis vorgesehen.

 

Mithin handelt es sich dabei um eine Variante, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr nicht nur als mögliche Alternative, sondern als die bevorzugte Trassenführung behandelt wird. Demgegenüber schließt der Erläuterungsbericht bereits auf Seite 6 eine Betrachtung des Ausbaus der Bestandsstrecke aus und schreibt auf Seite 6, ohne dies zu untersuchen und auszuführen, dass die Projektziele durch den Ausbau der Bestandsstrecke nicht erreicht werden könnten und im Übrigen auch Umweltgesichtspunkte gegen die Variante sprechen würden

Tatsächlich treffen jedoch sämtliche Varianten auf ganz erhebliche Raumwiderstände und kollidieren in vielfacher Hinsicht mit den Zielen und Vorgaben des Regionalplans. Dennoch wurden diese Varianten auf über 550 Seiten untersucht.

Wenn sogar der Bundesverkehrswegeplan den Ausbau der Bestandsstrecke als Trassenvariante darstellt, so handelte es sich dabei jedenfalls um eine ernsthaft in Betracht kommende Alternative, die nach Art. 24 Abs. 2 S. 5 BayLplG hätte untersucht werden müssen. Ziel der Petition ist es auch, die Regierung von Schwaben dazu zu veranlassen, den Planungsträger entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufzufordern, den Ausbau der Bestandsstrecke im Raumordnungsverfahren zu untersuchen.

Bis die Widersprüchlichkeit in den Antragsunterlagen nicht beseitigt und eine ordnungsgemäße Alternativenprüfung nicht vorliegt, fehlt es an ordnungsgemäßen Verfahrensunterlagen, bis dahin kann eine Stellungnahmefrist nicht zu laufen beginnen. Jedenfalls ist diese angemessen zu verlängern.

- Es ist Aufgabe der Höheren Planungsbehörde, die Deutsche Bahn dazu aufzufordern, Fehler in den Antragsunterlagen zu korrigieren. Sie ist Herrin des Verfahrens, sie kann – wie im Verfahren Flutpolder Wörthhof geschehen – das Verfahren aussetzen, bis Widersprüche in den Verfahrensunterlagen aufgeklärt und eine ordnungsgemäße Alternativenprüfung durchgeführt wurde.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, um Ihre Unterstützung. Unsere Bürger, unsere Kommunen und wir wollen nicht besser als der Vorhabenträger, aber auch nicht schlechter als dieser behandelt werden.

Wir bitten Sie um eine entsprechende Aufforderung der Staatsregierung.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Angelegenheit bitten wir um baldmöglichste Behandlung. Gerne kommen wir nach München und erläutern die Gesamtthematik.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsanwalt, Herrn Benno Ziegler, der uns beim Verfassen der Petition unterstützt hat:

RA Benno Ziegler

Schönefelder Ziegler

Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Friedastraße 22, 81479 München

Tel. 089/552966-130

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Uhl

Anlagen

Anlage 1: Schreiben Kanzlei Schönefelder Ziegler vom 25.09.2023

Anlage 2: Schreiben der Regierung von Schwaben vom 04.10.2023

Anlage 3: Schreiben der Gemeinde Adelsried vom 10.10.2023

Anlage 4: Gegenüberstellung unterschiedliche Versionen Erläuterungsbericht

Anlage 5: Unterschriftslisten

 

 

Um für eine Fristverlängerung zu werben, habe ich 45 weitere Träger öffentlicher Belange (Nachbarkommunen, Kommunen in den Lkrs. Augsburg, GZ und NU sowie die Landräte) angeschrieben.

Die Zeit drängt. Deshalb habe ich in Abstimmung mit unserem Rechtsanwalt den 25.10.2023 festgelegt. Anschließend wird die Petition eingereicht.

 

Inwieweit der Bayerische Landtag nach dem Wahlsonntag am 08.10.2023 die Petition behandeln wird, muss natürlich noch geklärt werden. Unser Rechtsanwalt wird es über alle möglichen Zugänge zum Gesetzgebungsorgan versuchen.

 

Für die Petition reicht grundsätzlich eine Unterschrift aus. Je mehr wir allerdings einholen können, umso mehr Gewicht hat unsere Petition, die übrigens einstimmig im Marktgemeinderat beschlossen wurde.

Unterschreiben können alle, auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Regionen sowie Minderjährige.

 

Ich bitte Sie herzlich, durch Ihre Unterschrift die Petition zu unterstützen.

 

Die Unterschriftslisten liegen im Rathaus zu den Öffnungszeiten aus, werden über den Vereinsverteiler, die Mitglieder des Marktgemeinderates usw. verteilt.

 

Unterschreiben können Sie auch beim Besuch der ersten Bürgerversammlung am 24.10.2023 (Alte Posthalterei, 18:30 Uhr).

 

Die weiteren Bürgersammlung in den Ortsteilen finden später statt und können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Ich persönlich werde teilweise auch von Haus zu Haus gehen.

Bürgerinnen und Bürger dürfen mich jederzeit kontaktieren. Ich freue mich über jede Unterschrift.

 

Die Unterschriftlisten müssen in jedem Fall bis

spätestens 25.10.2023 um 12:00 Uhr

an gesandt bzw. abgegeben werden.

 

Es geht keinesfalls um die Festlegung für eine Trasse, sondern nur um die Frist für die Stellungnahme.

 

Die Trassenauswahl spielt hier überhaupt keine Rolle.

 

Vielen herzlichen Dank an alle, die mitmachen.

 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

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