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Verschmutzungen durch Hundekot

16. 10. 2023

Bei der Marktverwaltung gehen derzeit wieder vermehrt Klagen darüber ein, dass Gehsteige, Radwege, Straßen, Hofeinfahrten und Grünanlagen durch Hundekot verschmutzt werden. Besonders in Gabelbach im Bereich des Vallrieder Weges wird derzeit beobachtet, dass vor allem Einfahrtsbereiche, Hauszugänge und Gehwege mit Hundekot verunreinigt sind. Gegenüber den Anliegern sowie den Fußgängern ist dies nicht tragbar. Auch Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen klagen über verschmutze Räder.

 

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Marktgemeinde im gesamten Gemeindegebiet Hundekottütenspender mit Abfallbehältern aufgestellt. Diese erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie regelmäßig von den Hundehaltern in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich fällt Hundekot unter den Begriff „Abfall“ und unterliegt demnach den abfallrechtlichen Bestimmungen. Der Hundehalter ist zur ordnungsgemäßen Beseitigung verpflichtet.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die neu erlassene Hundehaltungsverordnung vom 23.06.2023 hingewiesen, insbesondere auf § 3 Verhaltensregelungen:

(1) Die Halter von Hunden oder die für die Hunde jeweils verantwortlichen Personen haben zum Schutze für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer oder die öffentliche Reinlichkeit jene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, jede mögliche von ihren Hunden ausgehende Gefahr sicher zu verhüten.

(2) Von Hunden verursachte Verunreinigungen jeglicher Art sind unverzüglich von den Hundehaltern oder den für die Hunde jeweils verantwortlichen Personen zu beseitigen.

 

Deshalb unsere dringende Bitte an alle Hundebesitzer: seien Sie im Hinblick auf ein respektvolles Miteinander auf die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners vorbereitet und entsorgen Sie die Tüten ordnungsgemäß.

 

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