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Landtagswahl und Bezirkswahlen am 08.10.2023

29. 09. 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am Sonntag, 08. Oktober 2023 wählen wir die Abgeordneten des Bayerischen Landtags und die Bezirksräte.

 

Bei der Landtagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme (kleiner weißer Stimmzettel) wird ein(e) Bewerber(in) - von einer Partei/Wählergruppe nominiert – in einen Stimmkreis gewählt. Diesen Bewerber nennt man „Direktkandidat“. Die Wählerin oder der Wähler kann den Kandidaten wählen, zu dem sie oder er einen persönlichen, direkten Bezug hat. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme (großer weißer Stimmzettel) wird ein(e) Bewerber(in) auf der Wahlkreisliste gewählt. Auch diese Wahlkreislisten werden von den Parteien/Wählergruppen aufgestellt.

 

Die Bezirkswahl findet seit 1954 immer zusammen mit der Landtagswahl statt. Sie ist ihrem Wesen nach eine Kommunalwahl. Die Bezirke erfüllen keine Aufgaben der Staatstätigkeit, sondern solche kommunalen Aufgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr bewältigen können, weil sie deren Einzugsbereich und Finanzrahmen übersteigen (z.B. Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie, Suchtkrankheiten, Senioreneinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Fremdenverkehr, Freilichtmuseen, Denkmalpflege, Berufsfachschulen, Gewässerschutz,

Fischereiwesen, usw.). Auch hier haben Sie zwei Stimmen. Einen kleinen blauen Stimmzettel für die Erststimme

und einen großen blauen Stimmzettel für die Zweitstimme.

 

Unter www.bayern.landtag.de sowie www.blz.bayern.de de finden Sie weitere Informationen.

 

Ich bitte Sie ganz herzlich, am Sonntag zur Wahl zu gehen. Das Wahlrecht ist ein kostbares Gut und ein hoher staatsbürgerschaftlicher Auftrag. Der Wahlakt ist das Herzstück jeder echten Demokratie. Mit Ihrer Wahl entscheiden Sie darüber, wer Ihre politischen Interessen in den nächsten fünf Jahren wahrnimmt. Wer auf sein Wahlrecht verzichtet, überlässt anderen das Feld.

 

Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, selbst an der Gestaltung des Bayerischen Landtags und des Bezirkstages teilzunehmen und wählen Sie am kommenden Sonntag den Abgeordneten oder die Abgeordnete bzw. die Partei Ihres Vertrauens.

 

Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Eine Auflistung finden Sie im am Ende dieses Textes. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Rathaus zu beantragen, besteht noch bis Freitag, 06. Oktober 2023, 15:00 Uhr.

 

Ihr

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeiste

 

Wahllokale:

Wahlbezirk 1 Zusmarshausen Pfarrzentrum, Am Kirchplatz 3

Wahlbezirk 2 Zusmarshausen Sozialstation, Kapellenstr. 7

Wahlbezirk 3 Zusmarshausen Seniorenzentrum, Hochstiftstr. 6

Wahlbezirk 4 Gabelbach Schützenheim, Bahnhofstr. 6

Wahlbezirk 5 Gabelbachergreut Vereinsheim, Leonhardstr. 30

Wahlbezirk 6 Steinekirch Vereinsheim, Vitusstr. 2

Wahlbezirk 7 Streitheim Pfarrheim, Vitusberg 1

Wahlbezirk 8 Wörleschwang Vereinsheim, Untere Hauptstr. 20

Wahlbezirk 9 Wollbach Vereinsheim, St.-Stephanus-Str. 1

 

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Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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