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Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 b BauGB

06. 04. 2023

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in seiner Sitzung vom 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans, der eine Gesamtfläche von ca. 3.185 m² aufweist, umfasst die Flur-Nrn. 56/9, 56/10 und 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach.

 

In der Sitzung des Marktgemeinderats am 26.01.2023 wurde der Entwurf des Planungsbüros OPLA, Augsburg, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 b BauGB beschlossen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.

 

 

Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ des Marktes Zusmarshausen, der aus Planzeichnung (A) und Textlichen Festsetzungen (B) (jeweils i.d.F. vom 26.01.2023) besteht und der die Begründung (C) (i.d.F. vom 26.01.2023) beigefügt ist, wird in der Zeit vom

 

 

Montag, den 17.04.2023 bis einschließlich Freitag, den 19.05.2023

 

durchgeführt.

 

Die Unterlagen werden beim Markt Zusmarshausen, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Ausgelegt werden:

  • Planzeichnung (A), in der Fassung vom 26.01.2023
  • Textliche Festsetzungen (B), in der Fassung vom 26.01.2023
  • Begründung (C), in der Fassung vom 26.01.2023
  • Untersuchung der schalltechnischen Belange, Stand 17.01.2023
  • Die in der schalltechnischen Untersuchung genannten Normen und Richtlinien
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:

Montag bis Mittwoch         von 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                        von 16.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                               von 08.00 bis 12.00 Uhr 

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen stehen auch auf der Internetseite des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarshausen.de) unter Startseite/ Aktuelles zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit - untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung. 

 

Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken schriftlich oder während der

Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Lageplan Geltungsbereich

 

 

 

Zusmarshausen, 27.03.2023

 

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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