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Grundsteuerreform - Erklärungsformulare noch nicht im Rathaus vorrätig

09. 05. 2022

In den letzten Tagen haben alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung im Zuge der Grundsteuerreform erhalten. Daraufhin gingen vermehrt Anfragen zu den erforderlichen Formularen ein:

 

Ab sofort sind die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC  auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet.

Diese Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

 

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

 

Leider liegen dem Markt Zusmarshausen noch keine entsprechenden Vordrucke vor. Sobald die Unterlagen im Rathaus erhältlich sind, werden wir dies im Amtsblatt bekannt geben.

 

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

 

 

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