Haushaltssatzung
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat mit der Sitzung vom 22.03.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 15 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Haushaltssatzung wird nachfolgend abgedruckt.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten künftiger Jahre in Höhe von 13.630.000 € sowie den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 € mit Schreiben vom 05.04.2022 erteilt.
Haushaltssatzung
des Marktes Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund Art. 63 ff. GO erlässt der Markt Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit → 18.122.600 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit → 6.844.200 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.630.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) → 395 v. H.
b) für die Grundstücke (B) → 395 v. H.
2. Gewerbesteuer → 345 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Zusmarshausen, 06.04.2022
Markt Zusmarshausen
gez. Bernhard Uhl
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister
Beteiligungsbericht
Mit der Sitzung vom 22.03.2022 wurde dem Marktgemeinderat Zusmarshausen der Beteiligungsbericht 2020 vorgelegt. Der Beteiligungsbericht 2020 liegt im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 15 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung).