Zusmarshausen-Rothsee (Bild: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothseeufer | zur StartseiteZusmarshausen-Horn (Fotograf: Maximilian Czycz) | zur StartseiteSteinekirch (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteVallried (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWollbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteFriedensdorf (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWörleschwang (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusamtal (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteStreitheim (Fotograf: Maximilian Czyzs) | zur StartseiteRothsee (Fotograf Markt Zusmarshausen) | zur StartseiteGabelbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee bei Nacht (Fotograf Schönkeß) | zur StartseiteGabelbachergreut (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach" - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

31. 03. 2022

Vollzug des Baugesetzbuches; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ und Unterrichtung Bürger gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat am 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen.

 

Geltungsbereich

 

Lageplan Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 und eine Teilfläche der Flur Nr. 373/4 (Godelstraße), Gemarkung Gabelbach, und ist in dem vorstehenden Lageplan gekennzeichnet (ohne Maßstab).

 

Der Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarhausen.de) unter Startseite/ Aktuelles eingesehen werden.

 

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

Montag bis Mittwoch  von 8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag  von 16.00 – 18.00 Uhr

Freitag  von 8.00 – 12.00 Uhr

 

Hinsichtlich der Covid-19-Pandemie bitten wir um Einhaltung der jeweils geltenden Hygienevorschriften und Regelungen. Wir bitten nach Möglichkeit vorab um telefonische Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 08291/ 87-11 oder 08291/87-0. 

 

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung soll abgesehen werden.

 

Nachdem von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an o.g. Stelle zu den Öffnungszeiten informieren und im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich 25.04.2022 zur Planung äußern.

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der Markt Zusmarshausen möchte am westlichen Ortsrand des Ortsteils Gabelbach, im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet, auf gemeindeeigenen Flächen Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden schaffen, um die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland decken zu können.

 

Die Flächen befinden sich derzeit im Außenbereich, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans daher angezeigt ist.

 

Um der Lage am Ortsrand gerecht werden zu können, ist es beabsichtigt innerhalb des Bebauungsplanes eine kleinteilige Wohnbebauung ausschließlich in Form von Ein-/Zwei­familienhäusern und Doppelhäusern festzusetzen, sodass eine möglichst optimale Integration in das bestehende Orts-und Landschaftsbild sichergestellt werden kann.

 

Der vorgeschlagene Geltungsbereich (s.o.) weist eine Größe von insg. 3.185 m² auf und umfasst die Flur-Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die zu überplanenden Flächen als „Flächen für Land­wirtschaft, Vorrangnutzung Grünland in Talauen“ dargestellt, sodass der Flächen­nutzungs­plan im Zuge der Berichtigung anzupassen ist.

 

Zusmarshausen, 31.03.2022

 

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

                                                                                                    

                                   

 

 

 

 

Digitales Rathaus

buergerservice

Auf ein Wort... mit Bürgermeister Bernhard Uhl

Auf ein Wort...

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 05. 2024

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

Ratsinformationsystem

Zusmarshausen in Bildern