Bebauungsplan Nr. 63 "Am Godel, Gabelbach" - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ und Unterrichtung Bürger gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat am 03.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.63 „Am Godel, Gabelbach“ beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 und eine Teilfläche der Flur Nr. 373/4 (Godelstraße), Gemarkung Gabelbach, und ist in dem vorstehenden Lageplan gekennzeichnet (ohne Maßstab).
Der Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen, Zimmer 11, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen (www.zusmarhausen.de) unter Startseite/ Aktuelles eingesehen werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Hinsichtlich der Covid-19-Pandemie bitten wir um Einhaltung der jeweils geltenden Hygienevorschriften und Regelungen. Wir bitten nach Möglichkeit vorab um telefonische Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 08291/ 87-11 oder 08291/87-0.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung soll abgesehen werden.
Nachdem von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung an o.g. Stelle zu den Öffnungszeiten informieren und im Zeitraum vom 04.04.2022 bis einschließlich 25.04.2022 zur Planung äußern.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Markt Zusmarshausen möchte am westlichen Ortsrand des Ortsteils Gabelbach, im unmittelbaren Anschluss an das bestehende Siedlungsgebiet, auf gemeindeeigenen Flächen Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden schaffen, um die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland decken zu können.
Die Flächen befinden sich derzeit im Außenbereich, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans daher angezeigt ist.
Um der Lage am Ortsrand gerecht werden zu können, ist es beabsichtigt innerhalb des Bebauungsplanes eine kleinteilige Wohnbebauung ausschließlich in Form von Ein-/Zweifamilienhäusern und Doppelhäusern festzusetzen, sodass eine möglichst optimale Integration in das bestehende Orts-und Landschaftsbild sichergestellt werden kann.
Der vorgeschlagene Geltungsbereich (s.o.) weist eine Größe von insg. 3.185 m² auf und umfasst die Flur-Nrn. 56/9, 56/10, 56/11 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 373/4 (Godelstraße) der Gemarkung Gabelbach
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die zu überplanenden Flächen als „Flächen für Landwirtschaft, Vorrangnutzung Grünland in Talauen“ dargestellt, sodass der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung anzupassen ist.
Zusmarshausen, 31.03.2022
gez.
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister