Sporthalle und Schwimmbad: ab sofort gilt 2 G
Aufgrund der aktuellen Situation macht der Schulverband Zusmarshausen von seinem Hausrecht Gebrauch und ordnet für das Schwimmbad und die Sporthalle ab sofort 2-G an. Das bedeutet, dass der Zutritt nur noch für geimpfte oder genesene Personen zulässig ist (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten als getestet).
Personen mit Krankheitssymptomen haben ebenfalls keinen Zutritt.
Die bisher geltenden Hygiene- und Corona-Regeln (Abstand, Masken) behalten weiterhin Gültigkeit.
Für die Einhaltung und die Kontrolle (zur Kontaktnachverfolgung) sind die jeweils belegenden Vereine bzw. die Übungsleiter (in der Sporthalle) sowie der Kassierer (im Schwimmbad) verantwortlich.