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Startschuss für den digitalen Bauantrag im Landkreis Augsburg

Zum 1. August startet das neue Antragsverfahren im Landkreis

Der Landkreis Augsburg wird ab 01. August 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und kann so seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital einzureichen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die ab August auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/digitaler-bauantrag zur Verfügung stehen. Über diese können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) der Behörde ihre baurechtlichen Anträge übermitteln. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.

 

Wichtige Änderung im Verfahrensablauf

Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Augsburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 01. August 2021 direkt beim Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg zu stellen.

 

Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt

Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

 

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über diese.

 

Über Bürgerauskunft wird der Bearbeitungsstand einsehbar

Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Bürgerauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Augsburg hochgeladen werden. „Ich freue mich sehr, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern als erster Landkreis in Schwaben die digitale Bauantragstellung anbieten können. Gerade die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung ist“, betont Landrat Martin Sailer. „Besonders danken möchte ich in diesem Zusammenhang den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Projekt neben ihrer regulären Arbeit vorangetrieben haben und ohne deren großes Engagement eine so zeitnahe Umsetzung nicht möglich gewesen wäre.“

 

Für Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Augsburg sowie der Markt Zusmarshausen (Robert Wiest - Tel. 08291/8733) zur Verfügung.

 

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