Gabelbachergreut (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee bei Nacht (Fotograf Schönkeß) | zur StartseiteVallried (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteStreitheim (Fotograf: Maximilian Czyzs) | zur StartseiteGabelbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWollbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusamtal (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothsee (Bild: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee (Fotograf Markt Zusmarshausen) | zur StartseiteWörleschwang (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteSteinekirch (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Horn (Fotograf: Maximilian Czycz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothseeufer | zur StartseiteFriedensdorf (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur Startseite
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einberufung von Ortsversammlungen zur Wahl von Ortssprechern für die Ortsteile Gabelbachergreut und Vallried

Meldung aus Zusmarshausen

Bei den Kommunalwahlen 2026 wurde kein Gemeindebürger aus den Ortsteilen Gabelbachergreut und Vallried in den Marktgemeinderat gewählt.

 

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, gemäß Art. 60a Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) für diese nicht im Marktgemeinderat vertretenen Ortsteile jeweils eine Ortssprecherwahl durchzuführen.

 

Rechtliche Hinweise zur Wahl und Amtszeit

 

· Amtszeit:
Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Marktgemeinderates am 30.04.2032.

 

· Rechte:
Ein Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen.
 

· Wahlbarkeit:
Wahlberechtigt sind die dort ansässigen und bei der Ortsversammlung anwesenden Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger gemäß Art. 15 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 1, 2 GLKrWG. Wählbar ist jede Gemeindebürgerin oder jeder Gemeindebürger dieser Ortsversammlung. Im Verhinderungsfall (z.B. durch Krankheit, berufliche Gründe etc.) genügt die der Versammlung bekannte Bereitschaft zur Annahme der Wahl. Liegt diese nicht vor, so ist die Wahl dennoch gültig; allerdings ist im Fall der Ablehnung des Amts eine weitere Ortsversammlung notwendig.
 

· Termine der Ortsversammlungen

Gemäß Art. 60a Abs. 2 GO ergehen hiermit die Einladungen zu den Ortsversammlungen:

 

Ortsteil Gabelbachergreut:
Sonntag, 27. September 2026 um 10:00 Uhr
Ort: Vereinsheim "Alte Schule" Gabelbachergreut
 

Ortsteil Vallried:
Sonntag, 27. September 2026 um 11:30 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus Vallried
 

Das Wahlergebnis wird ermittelt und noch vor Ort bekanntgegeben.

Digitales Rathaus

buergerservice

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24.​08.​2026

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

Ratsinformationsystem

Zusmarshausen in Bildern