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Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "in sechs Teilbereichen", Markt Zusmarshausen

Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“, Markt Zusmarshausen

 

Bekanntmachung über die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 27. Mai 2025 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

 

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich besteht aus sechs Änderungsbereichen als teilräumliche Geltungsbereiche 1 bis 6 und ist in den nachfolgenden Übersichtslageplänen (rot schraffierte Umgriffe) dargestellt. 

 

 Geltungsbereich 1 und 2 

    Geltungsbereich 3  

 Geltungsbereich 4 

 Geltungsbereich 5 

 

 Geltungsbereich 6 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan entspricht in diesen Teilbereichen nicht der tatsächlichen und dauerhaft etablierten Bebauung bzw. der geplanten Bebauung oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Die Änderung mit Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten, die Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplanes wiederherzustellen bzw. zu sichern sowie die Planungssicherheit zu erhöhen.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat in der Sitzung vom 27. Mai 2025 den Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“ in der Fassung vom 27. Mai 2025, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Begründung mit Umweltbericht), gebilligt.

 

Verfahrensart:

Die Aufstellung der 20. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“ in der Fassung vom 27. Mai 2025, bestehend aus Teil A und Teil B, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Markt Zusmarshausen, Zimmer 03 im Untergeschoss, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen in der Zeit 

 

vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025,

 

während der allgemeinen Dienst- und Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Ausgelegt werden:

 

  • Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 27.05.2025

  • Begründung und Umweltbericht (Teil B) in der Fassung vom 27.05.2025

  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

 

Zusätzlich zur Auslegung werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf der Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Internet des Marktes Zusmarshausen (https://www.zusmarshausen.de/news/index.php?rubrik=1) veröffentlicht.

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. 

 

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Zusmarshausen zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „in sechs Teilbereichen“ Vorentwurf. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

 

Zusmarshausen, 28.05.2025

 

 

 

gez.

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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