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Haushaltssatzung

 

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat mit der Sitzung vom 15.04.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 14 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Haushaltssatzung wird nachfolgend abgedruckt.

 

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.04.2025 Kenntnis von der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 genommen. Die rechtsaufsichtliche Prüfung ergab keine Beanstandung gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund Art. 63 ff. GO erlässt der Markt Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  →  25.281.200 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  →  8.023.600 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.898.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie

folgt festgesetzt:

 

Gewerbesteuer →  345 v. H.

 

nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden in der Hebesatzsatzung vom 19.11.2024 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

 

a)    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) →  395 v. H.

 

b)    für die Grundstücke (B) →  261 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

 

 

Zusmarshausen, 30.04.2025

 

Markt Zusmarshausen

gez. Bernhard Uhl

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

Beteiligungsbericht

 

Mit der Sitzung vom 15.04.2025 wurde dem Marktgemeinderat Zusmarshausen der Beteiligungsbericht 2023 vorgelegt. Der Beteiligungsbericht 2023 liegt im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 14 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung).

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Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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