Haushaltssatzung des Schulverbandes Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund Art. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 40 KommZG sowie Art. 63 ff. GO erlässt der Schulverband Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit → 1.470.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit → 148.300 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.095.800 € (Verwaltungsumlage) festgesetzt und nach der Zahl der Mittelschüler/M-Schüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Zusmarshausen und die Zahl der Grundschüler aus dem Schulsprengel des Marktes Zusmarshausen auf den Markt Zusmarshausen umgelegt.
2. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 48.300 € (Investitionsumlage) festgesetzt.
3. Für die Berechnung der Verwaltungs- und Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl auf 169 Mittelschüler/M-Schüler und 278 Grundschüler insgesamt auf 447 Schüler festgesetzt.
4. Die Verwaltungsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 2.451,45 € festgesetzt.
5. Die Investitionsumlage wird je Mittel-/M- bzw. Grundschüler auf 108,05 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Zusmarshausen, 24.04.2025
Schulverband Zusmarshausen
gez.
Bernhard Uhl
Schulverbandsvorsitzender