Abfallgebühren: Neuer Zahlungsempfänger
Zum 01.01.2025 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des
Landkreises Augsburg (AWB) die Abfallgebührenveranlagung von
den Gemeinden. Die Abfallgebühren mit Fälligkeit zur Quartalsmitte
am 15.11.2024 werden noch an die Gemeinde geleistet.
Anfang Dezember 2024 erhalten alle Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer die neuen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung ab 01.01.2025 direkt vom Abfallwirtschaftsbetrieb.
Denken Sie bitte daran, dass ein bestehender Dauerauftrag an die
Gemeinde zum Jahresende von Ihnen selbst gelöscht werden
muss und zum neuen Jahr sämtliche Abfallgebühren direkt an den
Abfallwirtschaftsbetrieb zu leisten sind. Auch SEPA-Mandate müssen entsprechend angepasst werden.
SEPA-Mandate können ganz einfach online über das neue Bürgerportal
des Abfallwirtschaftsbetriebs eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt per
Post an den Abfallwirtschaftsbetrieb gesendet werden.
Die Zugangsdaten zum neuen Online-Bürgerportal finden Sie auf dem Anschreiben, das Sie mit dem Gebührenbescheid erhalten.
Über das Bürgerportal können neben der Erteilung der SEPA-Mandate u. a. Reklamationen gemeldet, Tonnen ab-, um- oder angemeldet, Gebührenbescheide eingesehen oder Sperrmüllabholungen beantragt werden. Eine Sperrmüllkarte gibt es ab 2025 nicht mehr.
Selbstverständlich hilft der Bürgerservice bei allen Anliegen
rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Augsburg auch telefonisch unter 0821/3102-3211 weiter.