Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.250 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße St 2027 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, jeweils Gemarkung Steinekirch.
Der Bebauungsplan ist insbesondere zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum und gemischten Nutzungsstrukturen erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung eines neuen Wohn- und Mischgebietes im Ortsteil Steinekirch.
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 15. Februar 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
von Montag, den 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 24. Mai 2024
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen
https://www.zusmarshausen.de/ auf der Startseite unter Aktuelles
und im Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeindename: Zusmarshausen
à laufende Bauleitplanverfahren
einsehbar; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nrn. 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden.
Ausgelegt werden:
Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 15.02.2024
Textliche Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom 15.02.2024
Begründung mit Umweltbericht (Teil C), in der Fassung vom 15.02.2024
Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022, Anlage 1 der Begründung
Artenschutzprüfung, Stand 20.07.2021, Anlage 2 der Begründung
Baugrunderkundung, Stand 24.05.2022, Anlage 3 der Begründung
Verkehrsuntersuchung, Stand 06.09.2021, Anlage 4 der Begründung
Flächenanalyse Wohnen, Stand 30.10.2023, Anlage 5 der Begründung
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Schallschutz-DIN-Normen, die festgesetzt wurden
Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Büro Kling Consult GmbH () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen | ||
Schallgutachten Verkehrslärm (Anlage 1 der Begründung) | Kling Consult GmbH | Immissions-/Schallschutz, Straßenverkehrslärm, Lärmpegelbereiche, passive Schallschutzmaßnahmen | ||
Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 2 der Begründung) | Kling Consult GmbH | Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte | ||
Baugrunderkundung (Anlage 3 der Begründung) | Blasy + Mader GmbH | Baugrund, Bodenverhältnisse, Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerung | ||
Verkehrsuntersuchung (Anlage 4 der Begründung) | Modus Consult Ulm GmbH | Verkehr, Leistungsfähigkeit, Erschließung, Verkehrsmengen, Knotenpunkt, Wartezeit, Stoßzeit
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Flächenanalyse Wohnen (Anlage 5 der Begründung) | Kling Consult GmbH | Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch, Flächenpotentiale
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Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes (Teil C) | Kling Consult GmbH | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Schutzgebiete, Niederschlagswasserbeseitigung, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Brandschutz, Denkmalschutz, Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Erschließung, Ausgleich, Abgrabungen/Aufschüttungen, Denkmalschutz, Klima und Energie | ||
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Bund Naturschutz in Bayern e.V. | Naturschutz, Hecken, Biotope, Landschaftsschutzgebiet, Flächenverbrauch, Landschaftsbestandteile | ||
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Telekom Technik GmbH / LEW Verteilnetz GmbH / Vodafone GmbH
| Infrastrukturelle Erschließung, Stromversorgung | ||
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Augsburg | Höhenlage, bauliche Anlagen, Wohneinheiten, Verkehr, Anpflanzungen, Naturschutz, Wasserrecht, Landschaftsbild-Schutz, Biotope, Hecken, Gehölze, Eingrünungen, Ausgleich, Versickerung, Hecken, Ersatzpflanzungen, Lärm, Artenliste, Artenschutz, Landschaftsschutzgebiet, Altlasten, Brandschutz, Löschwasser, Schallschutz, Verkehrslärm, passive Schallschutzmaßnahmen, Recht | ||
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Regionaler Planungsverband Augsburg / Regierung von Schwaben Augsburg | Siedlungsentwicklung, Flächeninanspruchnahme bzw. Ausweisung, Flächenverbrauch, Innenentwicklung, Flächenpotentiale, Flächenschonung, Flächenbedarf | ||
Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth | Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge, Gewässer, Starkregen, Überflutungen, Grundwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Wasserwirtschaft | ||
Einwendung von Bürgerinnen und Bürger | Öffentlichkeit | Waldabstand, Baumfallgefahr, Forstbestand, Schäden | ||
Einwendung von Bürgerinnen und Bürger | Öffentlichkeit | Verkehr, Erschließung, verkehrliche Zunahme und Belastung, Lärm-/Schadstoffemissionen, Lieferverkehr, verkehrliche Warte-/Stoßzeiten, | ||
Einwendung von Bürgerinnen und Bürger | Öffentlichkeit | Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden, landwirtschaftliche Feldwegeführung, Wasserleitung |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Zusmarshausen, 25.03.2024
gez.
Bernhard Uhl
Erster Bürgermeister