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Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gemäß §§ 3, 4 Abs.2 BauGB

11. 04. 2024

Bekanntmachung der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung und Beteiligung gemäß   § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt mit Durchführung einer Umweltprüfung und paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 38.000 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße 2027 begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, jeweils Gemarkung Steinekirch.

 Lageplan 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist insbesondere zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum und gemischten Nutzungsstrukturen erforderlich. Die Planung dient der Darstellung der Bodennutzung für die städtebauliche Entwicklung eines neuen Wohn- und Mischgebietes im Ortsteil Steinekirch.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 15. Februar 2024 den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Begründung und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A mit Teil B, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

von Montag, den 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 24. Mai 2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen 

https://www.zusmarshausen.de/  auf der Startseite unter Aktuelles 

 

und im Geoportal Bayern 

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/      à Gemeindename: Zusmarshausen 

                                                                                       à laufende Bauleitplanverfahren 

einsehbar; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A mit Teil B, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nrn. 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden. 

 

Ausgelegt werden: 

  • Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 15.02.2024

  • Begründung mit Umweltbericht (Teil B), in der Fassung vom 15.02.2024

  • Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen 

  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ 

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Planungsbüro Kling Consult GmbH () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Entwurf „Am Kreuzle, Steinekirch“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Begründung und Umweltbericht (Teil B)

Kling Consult GmbH

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Bodennutzung, Schutzgebiete, Erschließung, Flächenverbrauch, Flächeninanspruchnahme, Umweltbelange, Ausgleich, Artenschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Naturschutz

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Augsburg

Bodennutzung, Wasserrecht, Naturschutz, Landschaftsbild-Schutz, Immissionsschutz, Schallschutz, Bodenschutz, Altlasten, Recht

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Regionaler Planungsverband Augsburg / Regierung von Schwaben Augsburg

Siedlungsentwicklung, Flächeninanspruchnahme bzw. Ausweisung, Flächenverbrauch, Innenentwicklung, Flächenpotentiale, Flächenschonung, Flächenbedarf

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge, Gewässer, Starkregen, Überflutungen, Grundwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Wasserwirtschaft

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Zusmarshausen, 25.03.2024

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                               

 

 

 

 

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Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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