Steuern & Gebühren
Hebesätze: |
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Wasser: |
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100,00 €/Jahr zzgl. 7 % MwSt. 250,00 €/Jahr zzgl. 7 % MwSt. 400,00 €/Jahr zzgl. 7 % MwSt
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Hundesteuer |
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(Stand: April 2024)
Die Grundsteuerbescheide wurden am 07.01.2025 an die Bürger versandt.
Sollten Sie bis dato noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Bewertungsstelle des Finanzamtes Augsburg-Land.
In diesem Fall fehlen dem Markt Zusmarshausen die Berechnungsgrundlagen ab 01.01.2025.
Sollten bei der Durchsicht des Bescheides Korrekturen erforderlich sein, die den Grundlagenbescheid des Finanzamtes betreffen (z.B. Ermittlung des Grundsteuermessbetrages), bitten wir Sie entsprechende Änderung mit Hilfe des nachfolgenden Antrags beim Finanzamt Augsburg-Land einzureichen.
Diesen "Korrektur-Antrag" finden Sie hier.
WICHTIG: Alle Anträge auf Änderung im Zusammenhang mit der Grundsteuer sind zwingend schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Grundsteueränderungsanzeigen
Sind die Bescheide, die Sie erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweile überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies anzeigen. Die Grundsteueränderungsanzeigen sind auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.