Friedhöfe

Der Markt Zusmarshausen hat fünf kommunale Friedhöfe,

welche in Gabelbachergreut, Streitheim, Wollbach, Wörleschwang und Zusmarshausen liegen.

 

Die Ruhefristen betragen

- 15 Jahre: Wörleschwang

- 20 Jahre: Wollbach und Zusmarshausen

- 25 Jahre: Streitheim und Gabelbachergreut

 

Die Gebühren für das Grabnutzungsrecht werden auf Anfrage mitgeteilt.

 

Friedhofsarbeiten

Für die Friedhofsarbeiten auf den kommunalen Friedhöfen ist folgender Bestatter zugelassen:

- Bestattungsinstitut Friede: Neusäßer Str. 15, 86156 Augsburg, Telefon: 0821 440070

 

 

 

Bei Fragen können Sie sich an das Standesamt des Marktes Zusmarshausen wenden.

Für die Friedhofsarbeiten auf den kirchlichen Friedhöfen in Gabelbach und Steinekirch ist folgender Bestatter zugelassen:

- Bestattungsinstitut Litzel: Marktstr. 12 A
86424 Dinkelscherben, Telefon: 08292 1884

 

 

Bei Fragen können Sie sich an das Pfarramt Zusmarshausen wenden.

(Am Kirchplatz 4, 86441 Zusmarshausen, Telefon: 08291 389, Telefax: 08291 790888)

 

Für die Abwicklung eines Sterbefalls besteht freie Wahl des Bestattungsunternehmens.