Bekanntmachung des Marktes Zusmarshausen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Der Markt Zusmarshausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 25.03.2022 um 11:00 Uhr einzureichen.
Achtung 25.02.2022! Die bisher enthaltene Anlage "Eigenerklärung Bauweise" kommt nicht zur Anwendung und entfällt.
Achtung 07.03.2022! Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 25.04.2022, 11:00 Uhr verlängert!
Der Markt Zusmarshausen wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung, da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des ADBV diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt
Der Markt Zusmarshausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (28.05.2021)
Der Markt Zusmarshausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Zusmarshausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (28.05.2021)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Zusmarshausen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Walter Stöckle
E-Mail: