Personalausweise, Reisepässe; Anforderungen an das Lichtbild ab dem 01.05.2025
Achtung:
In Bezug auf die Lichtbilder gilt:
Laut Gesetz müssen ab dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
Der Markt Zusmarshausen hat, wie so viele andere Städte und Kommunen, ein digitales Aufnahmesystem bei der Bundesdruckerei geordert, dieses ist aber bis dato noch nicht geliefert worden. D.h. die Voraussetzungen für die Erstellung der Lichtbilder vor Ort sind momentan noch nicht erfüllt.
Sobald der Markt Zusmarshausen über die erforderlichen Geräte verfügt, wird dies hier auf unserer Homepage bekanntgegeben.
Sollten Lichtbilder bei privaten Fotodienstleistern im Zeitraum 1. April 2025 bis zum 01.05.2025 erstellt und als Papierbild ausgehändigt worden sein, können wir dieses bis zur Lieferung des digitalen Aufnahmesystems verwenden.
Bei Lichtbilderstellung bei privaten Fotodienstleistern erhalten Sie seit dem 01.05.2025 einen QR-Code, die Verwendung und Einlesen dieses QR-Codes ist ab sofort bei Beantragung möglich. Bitte bringen Sie diesen zur Antragstellung mit ins Rathaus.
Weitere Informationen bezüglich Beantragung von Ausweisdokumenten:
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei Berlin beträgt für Personalausweise ca. 2-3 Wochen und Reisepässe ca. 6-8 Wochen. Im Hinblick auf die kommende Urlaubszeit empfehlen wir deshalb die Überprüfung der Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit, damit noch rechtzeitig neue Ausweise beantragt werden können.
Eine Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen ist n i c h t möglich, die Dokumente müssen neu beantragt werden.
Zur Antragstellung ist ein aktuelles, biometrisches Foto (siehe obenstehende Information) und das bisherige Ausweisdokument mitzubringen.
Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder ist ein Antrag im Rathaus, Einwohnermeldeamt zu stellen, der von beiden Sorgeberechtigten (sofern gemeinsames Sorgerecht) zu unterschreiben ist. Des Weiteren wird die Körpergröße und die Augenfarbe des Kindes benötigt. Bei Ausweisen ist für Kinder ab 10 Jahren ist auch die Anwesenheit bei Beantragung wegen Unterschrift des Kindes notwendig, da diese in den Ausweis mit aufgenommen wird. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen ebenfalls persönlich bei Beantragung dabei sein, da die Abnahme der Fingerabdrücke verpflichtend ist.
Für alle Ausweisdokumente ist, unabhängig vom Alter der Person, ein aktuelles Foto erforderlich. Dieses Foto muss sowohl für Reisepässe als auch Personalausweise biometrisch sein.
Bitte beachten Sie: wird für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis oder unter 18 Jahren ein Reisepass beantragt, ist der Antrag von beiden Sorgeberechtigten (sofern gemeinsames Sorgerecht) zu unterschreiben.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein dementsprechender Nachweis vorzulegen.
Bei Reisen ins Ausland besteht für alle Reisenden Ausweis- bzw. Passpflicht, auch wenn an den Grenzen keine Kontrollen mehr durchgeführt werden!
Gebühren für Ausweise und Pässe
Laut Gebührenverordnung zum Passgesetz sind an Gebühren zu erheben (Stand Dezember 2021)
Reisepass unter 24 Jahre (6-jährige Gültigkeit) 37,50 Euro
Reisepass ab 24 Jahre (10-jährige Gültigkeit) 60,00 Euro
Expresspass (garantierte Lieferung der Bundesdruckerei nach 4 Werktagen)
· unter 24 Jahre 69,50 Euro
· ab 24 Jahre 92,00 Euro
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit): 22,80 Euro
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit): 37,00 Euro
vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate): 10,00 Euro
Für die Lichtbilderstellung direkt im Rathaus wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro berechnet.
Achtung: Die Gebühr ist sofort bei Antragstellung zu begleichen, entweder in bar, oder per EC-Karte. Eine Bezahlung erst bei Abholung des Dokumentes ist NICHT mehr möglich!