Hundesteuer - Fälligkeit am 01.04.2023

20. 03. 2023

Die Hundesteuer wird am 01. April 2023 zur Zahlung fällig.

Von den Steuerpflichtigen, die dem Markt Zusmarshausen ein

SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht.

Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten die Hundesteuer termingerecht auf eines der Konten des Marktes Zusmarshausen zu überweisen.