Haushaltssatzung

Der Marktgemeinderat Zusmarshausen hat mit der Sitzung vom 08.04.2021 die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 15 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Haushaltssatzung wird nachfolgend abgedruckt.

 

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten künftiger Jahre in Höhe von 7.208.000 € sowie den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.500.000 € mit Schreiben vom 06.05.2021 erteilt.

 

 

Haushaltssatzung

 

des Marktes Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund Art. 63 ff. GO erlässt der Markt Zusmarshausen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  → 16.156.300 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit  → 6.600.600 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.208.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie

folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

a)                                                                                                                                                  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) → 395 v. H.

 

b)                                                                                                                                                  für die Grundstücke (B) → 395 v. H.

 

2.                                                                                                                                                          Gewerbesteuer → 345 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

Zusmarshausen, 21.05.2021

 

Markt Zusmarshausen

gez. Bernhard Uhl

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

Beteiligungsbericht

 

Mit der Sitzung vom 08.04.2021 wurde dem Marktgemeinderat Zusmarshausen der Beteiligungsbericht 2019 vorgelegt. Der Beteiligungsbericht 2019 liegt im Rathaus Zusmarshausen – Zimmer 15 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 94 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung).