14. Änderung der Verordnung des Bezirks Schwaben über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ vom 22.04.1988 im Bereich des Marktes Zusmarshausen
Bekanntmachung
Die Firma Kranzfelder Umwelt GmbH & Co.KG mit Sitz in Zusmarshausen plant eine Aufbereitungsanlage für mineralische Baustoffe auf den Grundstücken Flur-Nrn. TF 2919, 2920, 2921, 2922, 2923, 2924, TF 2925, TF 2927, TF 2928 der Gemarkung Zusmarshausen. Für die Errichtung und den Betrieb dieser für den Außenbereich privilegierten Anlage ist die Herausnahme des geplanten Standortes aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – Westliche Wälder“ (LSG) erforderlich. Es wurde die Herausnahme der Grundstücke TF 2919, 2920, 2921, 2922, 2923, 2924, TF 2925, TF 2927, TF 2928 und TF 2964/10 Gemarkung Zusmarshausen aus dem LSG beim Landkreis Augsburg beantragt. Insgesamt würden zur Umsetzung der Anlage ca. 68.987 m² aus dem Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ herausgenommen. Zur sinnvollen naturschutzfachlichen Bereinigung wurde die Staatsstraße St 2027 aus dem LSG mit herausgenommen; hierfür ist keine Hereinnahmefläche nachzuweisen. Nach Abzug der Fläche für die Staatsstraße verbleiben nachzuweisende Hereinnahmeflächen in einer Gesamtfläche von 63.090 m².
Bei den Herausnahmegrundstücken handelt es sich überwiegend um Ackerflächen; die Flurstücke 2923 und 2924 Gemarkung Zusmarshausen stellen eine aktive Sandgrube dar. Westlich grenzt die Staatsstraße St 2027 an, im Süden ein Wirtschaftsweg und dahinter ein kleines Wäldchen, im Osten ein Wirtschaftsweg mit begleitenden Gehölzen und im Norden weitere Ackerflächen. Gehölze, artenreiche Wiesen oder Biotope sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Als Hereinnahmeflächen in das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ werden folgende Grundstücke beantragt: 1. Hereinnahmefläche: Flur-Nr. 154, TF Flur-Nrn. 147 und 153 Zusmarshausen. 2. Hereinnahmefläche: Flur-Nr. 342 und TF Flur-Nrn. 285, 335 und 343 Gemarkung Wörleschwang. 3. Hereinnahmefläche: Flur-Nr. 371 Gemarkung Wörleschwang.
Die vorgelegten Hereinnahmeflächen (Abbaufläche mit Wiederverfüllung, Wiese, biotopkartierte Wiese und Weide) weisen eine Größe von 64.961 m² auf und wurden vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Sie grenzen alle direkt an das LSG an und übersteigen qualitativ die Herausnahmeflächen und eignen sich somit für die Hereinnahme in das Landschaftsschutzgebiet.
Der Text der Verordnung des Bezirks Schwaben über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ vom 22.04.1988 sowie der Entwurf der 14. Änderungsverordnung des Landkreises Augsburg mit den vier Karten, aus denen sich die beabsichtigten neuen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – Westliche Wälder“ ergeben, liegen in der Zeit vom
26.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025
beim Landratsamt Augsburg
Untere Naturschutzbehörde
Halderstraße 29, 86150 Augsburg
3. Stock, Zimmer-Nr. 302
und
beim Markt Zusmarshausen
Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen
Zimmer-Nr. 04 UG
(gehbehinderte Personen sollen sich bitte im Zimmer-Nr. 01 im Erdgeschoss melden)
während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die üblichen Dienststunden sind beim Landratsamt Augsburg:
Mo. bis Fr. 7.30 – 12.30 Uhr, Do. 14.00 – 17.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (0821/3102-2818).
Die üblichen Dienststunden sind beim Markt Zusmarshausen:
Mo. bis Mi. und Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und Do. 16.00 bis 18.00 Uhr.
Während der öffentlichen Auslegung können beim Landratsamt Augsburg, Untere Naturschutzbehörde und/oder beim Markt Zusmarshausen Bedenken und Anregungen vorgebracht werden (Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG).
Die Auslegungsunterlagen können vom 26.05.2025 bis 25.06.2025 auch auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter https://www.landkreis-augsburg.de/politik-landkreis/natur-umwelt/naturschutz-jagd-und-fischerei/naturschutz/schutzgebiete/ eingesehen werden.
Nach Ablauf der öffentlichen Einsichtnahme und Bewertung der Bedenken und Anregungen wird vom Kreistag des Landkreises Augsburg darüber Beschluss gefasst, ob die Schutzgebietsverordnung geändert werden soll.
Augsburg, 07.05.2025
gez.
Martin Sailer
Landrat