Umgang mit Wahlplakaten
1. Mutwillige Zerstörung in Streitheim
Am vergangenen Samstag wurden im Ortsteil Streitheim Wahlplakate mutwillig entfernt und anschließend angezündet. Die betroffene Partei hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sachdienliche Hinweise zur Zerstörung können entweder beim Markt Zusmarshausen (08291/87-0 oder ) oder bei der Polizeiinspektion Zusmarshausen (08291/18900) gemeldet werden.
Zu einer lebhaften Demokratie gehören neben unterschiedlichen Meinungen und Ideen auch die Werbung für Politik. Eine Zerstörung von Wahlwerbung, im aktuellen Fall von Plakatständern, straft insbesondere auch die Helferinnen und Helfer direkt vor Ort ab, die mit Idealismus und in der heutigen Zeit ehrenamtlich versuchen Politik, durch ihr „Tun“ zu bewegen. Gewalt und Zerstörung sind und waren zu keiner Zeit die Lösung.
2. Einhaltung der Plakatierungsverordnung
Im vergangenen Jahr wurde am 07.03.2024 eine neue Plakatierungsverordnung durch den Marktgemeinderat erlassen. Unter § 3 Abs. 2 der Verordnung sind strenge Vorgaben für die Parteien und Wählergruppen enthalten. Demnach dürfen in den Ortsteilen maximal vier Plakate und im Hauptort maximal zehn Plakate sechs Wochen vor der entsprechenden Wahl angebracht werden. Doppelseitige Plakate werden als ein Plakat gewertet. Aufgrund der subjektiven Wahrnehmung einiger Bürgerinnen und Bürger gingen in der vergangenen Woche Anfragen zur Anbringung der Plakate bei der Marktgemeinde ein. Im Zuge der Überprüfung wurden leichte Überschreitungen bei der Anzahl von Wahlplakaten festgestellt. Dies wurde bei den entsprechenden Parteien bzw. Gruppierungen bemängelt und eine Beseitigung der zu viel aufgehängten Plakate angeordnet.