Verschmutzungen durch Hundekot im Bereich "Krautgärten"
Bei der Marktverwaltung gehen derzeit wieder vermehrt Klagen darüber ein, dass Wege, Straßen und Grünstreifen durch Hundekot verschmutzt werden. Besonders im Bereich der „Krautgärten“ westlich von Zusmarshausen wird dies derzeit beobachtet. Sowohl für die Pächter der „Krautgärten“, aber auch für Fußgängern ist dies nicht tragbar. Auch klagen Eltern mit Kinderwagen über verschmutze Räder.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Marktgemeinde im gesamten Gemeindegebiet Hundekottütenspender mit Abfallbehältern aufgestellt. Diese erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn sie regelmäßig von den Hundehaltern in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich fällt Hundekot unter den Begriff „Abfall“ und unterliegt demnach den abfallrechtlichen Bestimmungen. Der Hundehalter ist zur ordnungsgemäßen Beseitigung verpflichtet.
In diesem Zusammenhang wird nochmal speziell auf § 3 der Hundehaltungsverordnung vom 23.06.2023 hingewiesen:
§ 3 Verhaltensregelungen:
(1) Die Halter von Hunden oder die für die Hunde jeweils verantwortlichen Personen haben zum Schutze für Leben, Gesundheit und Eigentum anderer oder die öffentliche Reinlichkeit jene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, jede mögliche von ihren Hunden ausgehende Gefahr sicher zu verhüten.
(2) Von Hunden verursachte Verunreinigungen jeglicher Art sind unverzüglich von den Hundehaltern oder den für die Hunde jeweils verantwortlichen Personen zu beseitigen.
Deshalb unsere dringende Bitte an alle Hundebesitzer: seien Sie im Hinblick auf ein respektvolles Miteinander auf die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners vorbereitet und entsorgen Sie die Tüten ordnungsgemäß.