Förder- und Zuschussanträge von Vereinen und Organisationen
Die Marktgemeinde Zusmarshausen weist darauf hin, dass Förder- und Zuschussanträge von Vereinen und Organisationen bis spätestens 30. September 2024 bei der Verwaltung des Marktes Zusmarshausen einzureichen sind, damit diese entsprechend berücksichtigt werden können. Zuschussanträge für die Förderung von Investitionen sind vor dem Beginn der Maßnahme bzw. vor der Beschaffung einzureichen.
Bei der Beantragung eines Übungsleiterzuschusses sind die Stundenzahl der Übungsleiter (45 min = 1 Übungsleiterstunde) sowie eine Kopie der gültigen Übungsleiterlizenzen vorzulegen. Für die Gewährung einer Förderung für die Jugendarbeit benötigt der Markt eine Auflistung der Mitglieder, welche zum Stichtag 01.01. des Förderjahres im Markt Zusmarshausen mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht älter als 18 Jahre sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt, sondern die Auszahlung im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.