Grundsteuer-Reform: Grundsteueränderungsanzeigen
08. 07. 2024
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Der Markt Zusmarshausen erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
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