Grundsteuer-Reform: Grundsteueränderungsanzeigen
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Der Markt Zusmarshausen erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.