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Bürgermedaille "Zusmarshausen sagt Danke!" - Vorschläge werden entgegen genommen

03. 05. 2024

Bürgerschaftliches Engagement im Sinnes eines „Sich Einbringens“ zum Wohle der Allgemeinheit oder für bestimmte Belange ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind wichtige Säulen unseres gesellschaftlichen Lebens.

Der Marktgemeinderat hat deshalb beschlossen, bürgerschaftliches Engagement in besonderer Weise mit einer Bürgermedaille zu würdigen.

Die Verleihung der Bürgermedaille erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1. Gewürdigt werden Einzelpersonen und Personengruppen, die sich durch außergewöhnliches bürgerschaftliches Engagement besondere Verdienste erworben haben. Mit der Würdigung sollen Dank und Anerkennung öffentlich ausgesprochen werden. Sie soll Ansporn für weiteres bürgerschaftliches Engagement sein.

2. Der Wohnsitz der auszuzeichnenden Einzelperson oder der Personengruppe muss im Markt Zusmarshausen liegen oder die in Frage kommende Person oder Personengruppe muss für den Markt Zusmarshausen besondere Verdienste erworben haben.

3. Grundsätzliche Merkmale eines Ehrenamts sind dessen Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit; dass es für Dritte erfolgt und möglichst kontinuierlich über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird bzw. wurde.

4. Geehrt werden insbesondere Einzelpersonen aufgrund ihres ehrenamtlichen Engagements. Eine Personengruppe wird nur dann gemeinsam gewürdigt, wenn sie eine ehrenamtliche Aufgabe gemeinschaftlich erbringt bzw. erbracht hat.

5. In erster Linie sollen Personen ausgezeichnet werden, die ehrenamtliches Engagement „im Stillen“ und bisher ohne viel Beifall leisten oder geleistet haben.

6. Die Ehrung kann auch ausgesprochen werden für eine selbstlose, aufopfernde, spontane Hilfeleistung bei großer Gefahr (Einzelfall).

7. Die Ehrung kann auch an lebende Persönlichkeiten verliehen werden, deren Lebenswerk für den Markt bedeutungsvoll ist.

8. Für die jährliche Ehrung sollen maximal drei Personen ausgewählt werden. Für den Fall der Ehrung einer Personengruppe gilt diese als eine Person.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Zusmarshausen haben die Möglichkeit für die Ehrung 2024 Personen, die sich bürgerschaftlich und uneigennützig für das Gemeinwohl einsetzen bis zum 30.09.2024 vorzuschlagen.

Die Vorschläge sind in Form eines Antrags und einer Darstellung der besonderen Leistungen und Verdienste beim Markt Zusmarshausen einzureichen und auf Grundlage der o.g. Verleihungsgrundsätze zu begründen.

Die Richtlinien sowie das Vorschlagsformular kann unter www.zusmarshausen.de/Politik&Verwaltung/Ortsrecht/RichtlinienzurEhrungbürgerschaftlichenEngagements heruntergeladen werden. Sie erhalten beides auch im Rathaus, Zimmer 12 (Frau Günther).

 

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