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Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB

11. 04. 2024

Bekanntmachung der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung und Beteiligung gemäß   § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.250 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße St 2027 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, jeweils Gemarkung Steinekirch.

 Lageplan 

Der Bebauungsplan ist insbesondere zur Deckung des Bedarfs an Wohnraum und gemischten Nutzungsstrukturen erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung eines neuen Wohn- und Mischgebietes im Ortsteil Steinekirch.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 15. Februar 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

von Montag, den 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 24. Mai 2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Marktes Zusmarshausen 

https://www.zusmarshausen.de/  auf der Startseite unter Aktuelles 

 

und im Geoportal Bayern 

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/      à Gemeindename: Zusmarshausen 

                                                                                       à laufende Bauleitplanverfahren 

einsehbar; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung. 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus. 

 

Zur Wahrung der Barrierefreiheit kann während der Öffnungszeiten in den Zimmer Nrn. 01 und 02 im Erdgeschoss des Rathauses eine barrierefreie Einsichtnahme der veröffentlichten Unterlagen angefragt werden. 

 

Ausgelegt werden: 

  • Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 15.02.2024

  • Textliche Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom 15.02.2024

  • Begründung mit Umweltbericht (Teil C), in der Fassung vom 15.02.2024

  • Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022, Anlage 1 der Begründung

  • Artenschutzprüfung, Stand 20.07.2021, Anlage 2 der Begründung

  • Baugrunderkundung, Stand 24.05.2022, Anlage 3 der Begründung

  • Verkehrsuntersuchung, Stand 06.09.2021, Anlage 4 der Begründung

  • Flächenanalyse Wohnen, Stand 30.10.2023, Anlage 5 der Begründung

  • Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan

  • Schallschutz-DIN-Normen, die festgesetzt wurden

  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

     

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Büro Kling Consult GmbH () zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Schallgutachten Verkehrslärm (Anlage 1 der Begründung)

Kling Consult GmbH

Immissions-/Schallschutz, Straßenverkehrslärm, Lärmpegelbereiche, passive Schallschutzmaßnahmen

Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 2 der Begründung)

Kling Consult GmbH

Vermeidungsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen, Artenvorkommen, biologische Vielfalt, Artenschutzkonflikte

Baugrunderkundung (Anlage 3 der Begründung)

Blasy + Mader GmbH

Baugrund, Bodenverhältnisse, Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerung

Verkehrsuntersuchung (Anlage 4 der Begründung)

Modus Consult Ulm GmbH

Verkehr, Leistungsfähigkeit, Erschließung, Verkehrsmengen, Knotenpunkt, Wartezeit, Stoßzeit

 

Flächenanalyse Wohnen (Anlage 5 der Begründung)

Kling Consult GmbH

Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch, Flächenpotentiale

 

Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes (Teil C)

Kling Consult GmbH

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Fläche; Wasser; Klima und Luft; Landschaft, Mensch; Sach- und Kulturgüter, Planungsalternativen, Schutzgebiete, Niederschlagswasserbeseitigung, Grünordnung, Boden- und Grundwasserschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, Brandschutz, Denkmalschutz, Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Erschließung, Ausgleich, Abgrabungen/Aufschüttungen, Denkmalschutz, Klima und Energie

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Naturschutz, Hecken, Biotope, Landschaftsschutzgebiet, Flächenverbrauch, Landschaftsbestandteile

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Telekom Technik GmbH / LEW Verteilnetz GmbH / Vodafone GmbH

 

Infrastrukturelle Erschließung, Stromversorgung

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Augsburg

Höhenlage, bauliche Anlagen, Wohneinheiten, Verkehr, Anpflanzungen, Naturschutz, Wasserrecht, Landschaftsbild-Schutz, Biotope, Hecken, Gehölze, Eingrünungen, Ausgleich, Versickerung, Hecken, Ersatzpflanzungen, Lärm, Artenliste, Artenschutz, Landschaftsschutzgebiet, Altlasten, Brandschutz, Löschwasser, Schallschutz, Verkehrslärm, passive Schallschutzmaßnahmen, Recht

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Regionaler Planungsverband Augsburg / Regierung von Schwaben Augsburg

Siedlungsentwicklung, Flächeninanspruchnahme bzw. Ausweisung, Flächenverbrauch, Innenentwicklung, Flächenpotentiale, Flächenschonung, Flächenbedarf

Stellungnahme der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge, Gewässer, Starkregen, Überflutungen, Grundwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Wasserwirtschaft

Einwendung von Bürgerinnen und Bürger

Öffentlichkeit

Waldabstand, Baumfallgefahr, Forstbestand, Schäden

Einwendung von Bürgerinnen und Bürger

Öffentlichkeit

Verkehr, Erschließung, verkehrliche Zunahme und Belastung, Lärm-/Schadstoffemissionen, Lieferverkehr, verkehrliche Warte-/Stoßzeiten, 

Einwendung von Bürgerinnen und Bürger

Öffentlichkeit

Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden, landwirtschaftliche Feldwegeführung, Wasserleitung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Zusmarshausen, 25.03.2024

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

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Auf ein Wort... mit Bürgermeister Bernhard Uhl

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05. 10. 2024 - Uhr

 

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Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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