Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern

18. 03. 2024

Die Friedhofsträger sind laut Rechtsprechung verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB mindestens einmal jährlich alle Grabsteine auf Standsicherheit zu überprüfen und lückenlos zu dokumentieren. Die Durchführung der Prüfung ist dabei durch Unfallverhütungsvorschriften und technische Anleitungen genau geregelt. Die Druckprüfung erfolgt beschädigungsfrei mit einem modernen, geeichten Prüfgerät in allen gemeindlichen Friedhöfen

 

 

vom 25. – 29. März 2024

 

durch ein vom Markt Zusmarshausen beauftragtes Ingenieurbüro. Wird dabei festgestellt, dass der Grabstein nicht mehr uneingeschränkt standfest ist, muss der Markt den Grabinhaber auffordern, das Grabmal unverzüglich wieder fachmännisch instand zu setzen. Das Grabmal stellt ansonsten eine Gefährdung der Grabinhaber bzw. aller anderen Personen dar, die in seine Nähe kommen. Die betroffenen Grabinhaber werden vom Markt angeschrieben.

 

Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.