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Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Kreuzle, Steinekirch", Markt Zusmarshausen

17. 05. 2023

Bekanntmachung über die Aufstellung und die frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 beschlossen, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ aufzustellen. Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 38.000 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße 2027 begrenzt. 

 

 

 

Lageplan Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. 

 

Die Bauleitplanung ist insbesondere zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines neuen Baugebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen, immissionsschutzfachlichen und weiteren umweltrelevanten Belange.

Mit der Bekanntmachung über die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gilt der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als ortsüblich bekannt gemacht.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Begründung mit Umweltbericht), gebilligt.

Der Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Begründung mit Umweltbericht), liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, 1. Stock, Zimmer 11, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen,

von Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 23.06.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

 

Ausgelegt werden:

  • Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 02.05.2023
  • Begründung mit Umweltbericht (Teil B), in der Fassung vom 02.05.2023
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die auszulegenden Unterlagen sind innerhalb dieses Zeitraumes auch auf der Internetseite des Marktes Zusmarshausen auf der Startseite/ Aktuelles, unter https://www.zusmarshausen.de/news/index.php?rubrik=1 veröffentlicht; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung. 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Zusmarshausen, 08.05.2023

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

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Telefax: (08291) 87-40 

 

 

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