Zusamtal (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteGabelbachergreut (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteRothsee bei Nacht (Fotograf Schönkeß) | zur StartseiteWörleschwang (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteWollbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteFriedensdorf (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Horn (Fotograf: Maximilian Czycz) | zur StartseiteSteinekirch (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteVallried (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothsee (Bild: Maximilian Czysz) | zur StartseiteZusmarshausen-Rothseeufer | zur StartseiteStreitheim (Fotograf: Maximilian Czyzs) | zur StartseiteRothsee (Fotograf Markt Zusmarshausen) | zur StartseiteGabelbach (Fotograf: Maximilian Czysz) | zur Startseite
Druckansicht öffnen
 

Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Am Kreuzle, Steinekirch", Markt Zusmarshausen

17. 05. 2023

Bekanntmachung über die Aufstellung und die frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 36.240 m². Er wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den bestehenden Siedlungskörper und im Westen durch die Staatsstraße 2027 begrenzt. 

Lageplan Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 117/16, 121 und 345 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 120, 122, 123, 124, 125, 339, 346 und 352, Gemarkung Steinekirch. 

 

Die Bauleitplanung ist insbesondere zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum erforderlich. Die Planung dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zur bedarfsgerechten Ausweisung eines neuen Baugebietes unter Berücksichtigung der städtebaulichen, grünordnerischen, verkehrlichen, immissionsschutzfachlichen und weiteren umweltrelevanten Belange.

Mit der Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Markt Zusmarshausen gilt der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als ortsüblich bekannt gemacht.

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat am 2. Mai 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht), gebilligt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 2. Mai 2023, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht) liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, 1. Stock, Zimmer 11, Schulstraße 2, 86441 Zusmarshausen,

von Montag, den 22.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 23.06.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Ausgelegt werden:

  • Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 02.05.2023
  • Textliche Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom 02.05.2023
  • Begründung (Teil C), in der Fassung vom 02.05.2023
  • Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022, Anlage 1 der Begründung
  • Artenschutzprüfung, Stand 20.07.2021, Anlage 2 der Begründung
  • Baugrunderkundung, Stand 24.05.2022, Anlage 3 der Begründung
  • Verkehrsuntersuchung, Stand 06.09.2021, Anlage 4 der Begründung
  • Schallschutz-DIN-Normen, die festgesetzt wurden
  • Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Zusmarshausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die auszulegenden Unterlagen sind innerhalb dieses Zeitraumes auch auf der Internetseite des Marktes Zusmarshausen auf der Startseite/ Aktuelles, unter https://www.zusmarshausen.de/news/index.php?rubrik=1 veröffentlicht; untenstehend am Ende dieser Bekanntmachung. 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Zusmarshausen, 08.05.2023

 

gez. 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

 

 

Digitales Rathaus

buergerservice

Auf ein Wort... mit Bürgermeister Bernhard Uhl

Auf ein Wort...

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

16. 04. 2024 - Uhr

 

Kontakt

Markt Zusmarshausen

Schulstr. 2

86441 Zusmarshausen

 

Telefon: (08291) 87-0

Telefax: (08291) 87-40 

 

 

Ratsinformationsystem

Zusmarshausen in Bildern