Schöffenwahl für die Kalenderjahre 2024

22. 02. 2023

Für die Geschäftsjahre 2024-2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Das Bewerbungsformular erhalten Sie nachstehend oder direkt bei der Gemeindeverwaltung. Vorschläge können bis zum 26. April 2023 im Rathaus, Schulstraße 2, Zimmer 12, 86441 Zusmarshausen, abgegeben werden.

Für weitere Fragen zur Schöffenwahl steht die Verwaltung gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de