3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet Wollbach"; ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13 BauGB

16. 02. 2023

Der Markt Zusmarshausen hat die im Zuge des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken behandelt und den vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß ausgearbeiteten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ in der Fassung vom 09.02.2023 gebilligt.

Hinweis:

Die wesentlichen Änderungen zu den Fassungen vom 09.02.2017, 06.07.2017, 05.10.2017 sowie 07.12.2017 beziehen sich auf:

 

  • die Festsetzung einer Aufschüttung im nordwestlichen Bereich als Freiwilliger Sicht- und Lärmschutz  
  • die Reduzierung der Fläche des GE 5
  • die Reduzierung der öffentlichen Grünfläche zwischen GE 4 und GE 5
  • Reduzierung der Erschließungsstraße B (Herausnahme des Wendehammers im Bereich der Fl.-Nr. 674 sowie 674/7)
  • ursprüngliche Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 674/1 auf Fl.-Nr. 671 verlegt
  • die Neuberechnung des Ausgleichsbedarfs
  • Festsetzung der Ausgleichsfläche auf Fl.-Nrn. 674/1 sowie 678 als potentielle Ökokontofläche
  • Aufnahme eines Niederschlagswasserkonzeptes für die noch unbebauten Flächen im nördlichen Bereich des Geltungsbereichs
  • Aufnahme einer Beispielrechnung für die anzurechnende Bepflanzung über Dach- sowie Fassadenbegrünung
  • Überarbeiten der Höhenfestsetzung zur besseren Verständlichkeit

 

Der Entwurf in der Fassung vom 09.02.2023 kann in der Zeit vom

 

Freitag, den 24. Februar 2023 bis einschließlich Montag, den 27. März 2023

 

im Rathaus des Marktes Zusmarshausen, Schulstr. 2, 86441 Zusmarshausen, während der allgemeinen Dienststunden, das ist in der Zeit von

Montag bis Mittwoch             von 8.00 bis 12.00 Uhr,

Donnerstag                           von 16.00 bis 18.00 Uhr und

Freitag                                   von 8.00 bis 12.00 Uhr. 

eingesehen und erörtert werden und ist unter folgendem Link während der Dauer der Offenlage im Internet zugänglich:

            http://www.zusmarshausen.de         

 

Ebenfalls eingesehen werden können:

  • Schalltechnische Untersuchung v. 19.01.2023 (TÜV SÜD Industrie Service GmbH)

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Wollbach“ nicht von Bedeutung ist.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB nicht durchgeführt wird und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht erforderlich ist.

 

Im Zuge der Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen eingegangen, und können in ihrem vollen Umfang an o. g. Ort zu angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

 

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (vom 22.07.2015 und 22.02.2016):

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Grenzen entsprechend dem mit Bekanntmachung vom 31.10.2013 festgesetzten Überschwemmungsgebiet dargestellt werden sollen.

 

Untere Naturschutzbehörde (vom 11.08.2015 und 23.03.2017):

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde enthält Hinweise zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch den Eingriff in die Natur sowie zur Reduzierung der Anforderungen für die Bepflanzungen.

 

Immissionsschutz (vom 05.08.2015 und 10.03.2016 und 20.03.2017):

In der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen plausibel und die Ergebnisse und Erkenntnisse adäquat umgesetzt erscheinen. Gleichzeitig wird empfohlen, die Planung nochmals zu prüfen und die Festsetzungen zum Nachweis, dass den Anforderungen an den Immissionsschutz genügt wird, zu ergänzen.

 

Geogene Bodenverhältnisse:

Aufgrund der Kenntnis über geogen (natürlichen Ursprungs: torfhaltiger Boden) belasteten Boden durch die Nähe zur Zusam wird ein festgesetzter „Sicht- und Lärmschutzwall“ im nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs aufgenommen. Dadurch wird ermöglicht, dass geogen belasteter Boden (torfhaltig) fachgerecht abgelagert werden kann (Prinzip „Gleiches zu Gleichem)

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der
Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

 

Gewerbegebiet Wollbach

 

Zusmarshausen, 13.02.2023 

 

gez.

 

Bernhard Uhl

Erster Bürgermeister

Markt Zusmarshausen